Eine 48-jährige Neuköllnerin erhält kein Wohngeld. Das Amt habe ihren Antrag zu Recht abgelehnt, nachdem die Antragstellerin in einer TV-Show ihren Vermieter als Lebenspartner präsentiert hatte, so das VG Berlin.
In sogenannten Reality-Shows geben Darsteller großzügige Einblicke in ihr persönliches Umfeld. Dass das auch ungeahnte Folgen haben kann, beweist ein kürzlich vom Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschiedener Rechtsstreit. Die Richter haben die Klage einer Berlinerin abgewiesen, die zuvor erfolglos Wohngeld beantragt hatte. Der Antrag sei missbräuchlich, weil die Frau mit ihrem Vermieter als Paar zusammenlebe, entschieden die Richter (Urt. v. 08.09.2015, Az. VG 21 K 285.14).
Die Neuköllnerin hatte den Wohngeldantrag für sich und ihre zwei Kinder Anfang 2014 gestellt und einen Mietvertrag vorgelegt. Eine Mitarbeiterin des Wohngeldamtes erkannte die Antragstellerin später in einer Programmankündigung zu einer Folge der Sendung "Frauentausch" wieder. Dort wurde ihr Vermieter als ihr Partner vorgestellt, den sie über eine Vermittlungsfirma kennengelernt habe. Auf Nachfrage des Wohngeldamtes bestätigte die Produktionsfirma, dass sich die beiden im Casting und währen der Dreharbeiten als Paar präsentiert hätten. Daraufhin lehnte das Amt den Wohngeldantrag ab, und die Frau zog vor Gericht.
Ihre Klage versuchte sie damit zu begründen, dass sie mit ihrem Vermieter lediglich gut befreundet sei, aber keinesfalls eine eheähnliche Lebensgemeinschaft mit ihm führe. Man bilde nur eine Wohngemeinschaft. Bei den Dreharbeiten hätten die beiden so getan, als seien sie ein Paar.
Die 21. Kammer des VG hielt die Klage nach einer Inaugenscheinnahme der Aufzeichnung der Sendung für unbegründet. Es sei missbräuchlich, Wohngeld zu verlangen, wenn zwischen Vermieter und Mieter eine Partnerschaft bestehe.
una/LTO-Redaktion
VG Berlin versagt Wohngeld: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16899 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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