Druckversion
Tuesday, 21.03.2023, 11:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-berlin-urteil-62-k-19-15-pvl-sekretariat-kmk-bonn-rosenmontag/
Fenster schließen
Artikel drucken
18406

VG Berlin zu rheinischer Außenstelle von Berliner Behörde: In Bonn bleibt der Rosen­montag frei

09.02.2016

Karneval im Büro

© Picture-Factory - Fotolia.com

Die Bonner Mitarbeiter des Sekretariats der Kultusministerkonferenz haben am Rosenmontag nach wie vor frei, anders als die Kollegen in Berlin. Das VG untersagte kürzlich eine Änderung dieser Praxis ohne den Personalrat.

Anzeige

Der Dienststellenleiter des Sekretariats der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn durfte die langjährige Praxis, die Beschäftigten am Rosenmontag vom Dienst zu befreien, nicht eigenmächtig ändern. Wie das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied, hätte der Personalrat vorher beteiligt werden müssen (Beschl. v. 21.01.2016, Az. 62 K 19.15 PVL).

Die Beschäftigten in der Bonner Außenstelle des Sekretariats, die kraft Gesetz Bedienstete des Landes Berlin sind, waren mindestens seit 2002 am alljährlichen Rosenmontag vom Dienst befreit - anders die Kollegen in der Hauptstadt. Diese Praxis sollte bereits für das vergangene Jahr gekippt werden und der Rosenmontag auch für die Bonner Mitarbeiter ein regulärer Arbeitstag werden. Jedoch sollten an diesem Tag vorhandene Überstunden abgebaut werden dürfen. Doch der Bonner Dienststellenleiter hatte auf eine Einbeziehung des in Berlin ansässigen Personalrats verzichtet. Nun zog dieser vor das zuständige VG der Hauptstadt.

Das Gericht entschied nun, dass das Vorhaben mitbestimmungspflichtig gewesen sei, da es die Urlaubspläne der Beschäftigten berühre. Einer Urlaubsgewährung bedürfe es schließlich nur, wenn überhaupt Dienst zu leisten sei, was aufgrund der langjährigen Übung bislang nicht der Fall gewesen sei. Diese habe auch Bestand, obwohl die Beschäftigten in Berlin jährlich am Rosenmontag zur Arbeit gehen müssten. So liege zwar eine Ungleichbehandlung vor, jedoch sei diese aufgrund der unterschiedlichen Bedeutung des Karnevals in Bonn und Berlin sachlich gerechtfertigt.

Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Wie das Gericht mitteilte, ist gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin zu rheinischer Außenstelle von Berliner Behörde: In Bonn bleibt der Rosenmontag frei . In: Legal Tribune Online, 09.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18406/ (abgerufen am: 21.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • OVG NRW zum ersten Lockdown 2020 - Rück­for­de­rung von Corona-Sofort­hilfen war rechts­widrig
  • VG Koblenz zur Freistellung von Beamtin - Kein Sab­bat­jahr in über­las­teter Behörde
  • BVerwG zur Handydatenauswertung von Asylsuchenden - Das Handy ist tabu, wenn es andere Quellen gibt
  • Anklage wegen Vergewaltigung - Refe­rendar aus Vor­be­rei­tungs­di­enst ent­lassen
  • Hecke nicht gestutzt - Gemeinde bean­tragt Ersatz­zwangs­haft gegen Ein­wohner
  • Rechtsgebiete
    • Beamtenrecht
  • Themen
    • Behörden
    • Karneval
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) und Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/d) - Me­xi­ko

Rödl & Partner

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Stutt­gart

Se­k­re­tär / Se­k­re­tärin (m/w/d) in der Rechts­be­ra­tung

Becker Büttner Held , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Ham­burg

Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Voll­ju­rist*in (m/w/d) für Ar­beits- Ta­rif- und Beam­ten­recht

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten , Bran­den­burg an der Ha­vel

A&O Fe­ma­le Fu­tu­re

Allen & Overy LLP , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (m/w/d) - Bul­ga­ri­en

Rödl & Partner

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

21.03.2023

Baurechtswoche: Solaranlagen­pflicht

21.03.2023

ICC Supply Chain Forum

21.03.2023, Berlin

ESG Transatlantic Regulatory Update

21.03.2023

Geldwäschepräven­tion: Handlungs­pflichten von Handels­unternehmen (Güterhändler)

21.03.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH