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15927

VG Berlin zu Hausausweisen: Bundestag muss Lobbyistenliste veröffentlichen

18.06.2015

Der Bundestag

© neirfy - Fotolia.com

Das VG Berlin hat heute entschieden, dass der Bundestag Auskunft über die Zahl der an Verbandsvertreter herausgegebenen Hausausweise und die Namen der Verbände geben muss.

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Bei der Erstellung und Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag handelt es sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin nicht um spezifisch parlamentarisches Handeln (Urt. v. 18.06.2015, Az. 2 K 176.14). Damit gilt keine Ausnahme nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Geklagt hatte das Portal abgeordnetenwatch.de, das sich für mehr Transparenz in der Politik einsetzt. Auf Grundlage des IFG forderte es die Herausgabe von Informationen zur Anzahl der an Verbände ausgegebenen Hausausweise für den Bundestag sowie deren jeweilige Namen.

Die Bundestagsverwaltung lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Zeichnung der Ausweise durch die parlamentarischen Geschäftsführer eine parlamentarische Angelegenheit sei und deshalb einer Ausnahmeregelung des IFG unterfalle. Außerdem betreffe die Anfrage des Klägers mandatsbezogene Informationen und erlaube Rückschlüsse auf natürliche Personen.

Dem ist das VG Berlin nicht gefolgt. Der Kläger habe vielmehr einen Anspruch nach dem IFG auf die begehrten Auskünfte, weil es sich bei der Ausgabe von Hausausweisen nicht um spezifisch parlamentarisches Handeln handele. Das gelte auch, soweit die parlamentarischen Geschäftsführer die Anträge über die Vergabe von Hausausweisen  gegenzeichneten.

Die Freiheit des Abgeordnetenmandats sei nicht betroffen. Ebenso ließen die Zahl der vergebenen Ausweise und die Namen der Verbände nicht darauf schließen, welcher Geschäftsführer welcher Fraktion für welchen Verband gezeichnet hat. Ein Rückschluss auf die Namen einzelner Abgeordneter oder Vertreter der Verbände sei zudem nicht hinreichend wahrscheinlich.

Die Entscheidung des VG Berlin rückt die Debatte um die Lobbyismus-Transparenz wieder in den Fokus. Das Gericht hat die Berufung an die nächste Instanz zugelassen.

ms/LTO-Redaktion

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VG Berlin zu Hausausweisen: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15927 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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