VG Berlin: "Pro Deutschland" hat Anspruch auf Konto

27.04.2011

Nach einem am Mittwoch bekannt gewordenen Eilbeschluss des VG muss die Berliner Sparkasse vorübergehend ein Girokonto für den Berliner Landesverband der Partei einrichten.

Als nicht verbotene Partei habe der Landesverband einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien, so die Richter (Beschl. v. 21.04.2011, Az. VG 2 L 69.11).

Nachdem eine private Bank das bislang für die Partei bestehende Konto zum 26. April 2011 gekündigt hatte, hatte sich Pro Deutschland zunächst vergeblich bemüht, ein Girokonto bei der Berliner Sparkasse zu eröffnen.

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) gab der Partei nun im Eilverfahren recht. Der Landesverband wolle sich an der kommenden Berliner Abgeordnetenhauswahl beteiligen und sei daher auf die Existenz eines Kontos angewiesen, um hierüber den Zahlungsverkehr abzuwickeln sowie Spenden in Empfang zu nehmen. Auf das Konto des Bundesverbandes könne der Landesverband nicht verwiesen werden, weil dies möglicherweise dem Transparenzgebot des Parteiengesetzes zuwiderläuft.

Da auch andere Landesverbände politischer Parteien Girokonten bei der Berliner Sparkasse führen, müsse die Partei entsprechend behandelt werden, so lange "Pro Deutschland" nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei, selbst wenn die Antragsgegnerin deren Ziele für verfassungswidrig halte.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. 

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3127 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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