Ohne einen vom Parlament verabschiedeten Haushalt darf Berlin keine neuen Referendare einstellen - auch nicht vorläufig. Das hat das VG mit einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss entschieden.
Das Verwaltungsgericht (VG) wies damit den Antrag eines abgelehnten Bewerbers zurück, der sich vor Gericht gegen die Absage der Senatsbildungsverwaltung gewehrt hatte. Der Bewerber könne sich auch nicht darauf berufen, dass andere an seiner Stelle als Referendare eingestellt wurden. Schließlich sei auch das rechtswidrig, und einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gebe es nicht (Beschl. v. 03.02.2012, Az. 7 L 485.11).
Zuvor hatten die Richter in ähnlichen Fällen meist zu Gunsten der angehenden Lehrer entschieden und ihnen das Referendariat noch ermöglicht, weil sie die Einstellungspraxis der Verwaltung als rechtswidrig ansahen. Das spiele in diesem Fall aber keine Rolle, denn ohne Haushalt für 2012 dürften generell keine neuen Stellen geschaffen werden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5541 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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