VG Berlin: Irakische Botschaft in reinem Wohngebiet zulässig

09.12.2011

Die irakische Botschaft kann in einem reinen Wohngebiet in Berlin-Dahlem betrieben werden. Das VG hat am Donnerstag mehrere Nachbarklagen gegen das Vorhaben abgewiesen.

Grundsätzlich hätten Nachbarn zwar einen Abwehranspruch, wenn der Gebietscharakter durch eine Nutzung verändert werde, die mit den Festsetzungen des Bebauungsplans  nicht in Einklang stehe. Von den Festsetzungen könne aber nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, wozu auch die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zählten, abgewichen werden (Urt. v. 08.12.2011, Az. VG 13 K 85.10 u.a.).

Die Republik Irak nutzt seit 2010 ein ca. 10.000 qm großes Grundstück in der Pacelliallee, auf dem sich eine denkmalgeschützte Villa und ein Gärtnerhaus befinden, zu Botschafts- und Konsularzwecken. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in einem Bauvorbescheid festgestellt und später die Baugenehmigung sowie eine baurechtliche Befreiung erteilt. Hiergegen wandten sich verschiedene Nachbarn unter anderem mit dem Einwand, der Betrieb einer Botschaft stelle eine gebietsfremde Nutzung dar; zudem erwachse hieraus ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für sie.

Dem folgte die 13. Kammer nicht. Wegen der Größe des Grundstücks und seiner Randlage im reinen Wohngebiet führe die Botschaftsnutzung nicht zu einem "Umkippen". Schließlich sei - wie die Beweisaufnahme ergeben habe - die Botschaft selbst nur einer sehr geringen Gefährdung ausgesetzt.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Referendariat in einer Botschaft: Fremdsprachen und Flexibilität sind gefragt

Ausbeutung von Botschaftsangestellten: Die Putzfrau und der Buchhalter als Grenzen der Immunität

Ärger um Rauch und Gerüche: Wenn das Barbecue den Nachbarn zum Kochen bringt

Zitiervorschlag

VG Berlin: Irakische Botschaft in reinem Wohngebiet zulässig . In: Legal Tribune Online, 09.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5066/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen