VG Berlin: "Gelbe Tonne Plus" darf vorerst stehenbleiben

von hho/LTO-Redaktion

26.10.2010

Die ALBA GmbH darf das Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne Plus" vorerst weiter in Berlin betreiben, aber nicht über die bislang bereits angeschlossenen 410.000 Haushalte ausweiten. Dies folgt aus einem vorläufigen Beschluss des VG Berlin vom Montag.

Eine Berliner Senatsverwaltung hatte der ALBA GmbH das weitere Einsammeln und Entsorgen von Nichtverpackungsabfällen über das Sammelsystem "Gelbe Tonne Plus" untersagt und die sofortige Vollziehung der Maßnahme mit der Begründung angeordnet, dass das Sammelsystem dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger fortlaufend Haushaltsabfälle entziehe und Planungsgrundlagen der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage stelle.

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin folgte dieser Argumentation nicht und ordnete die aufschiebende Wirkung der gegen die Untersagungsverfügung erhobenen Klage an. Es sei derzeit nicht erkennbar, dass durch die Entziehung überlassungspflichtiger Haushaltsabfälle die Planungsgrundlage der öffentlichen Abfallentsorgung in Frage gestellt werde.

Das Vorhaben der BSR, in Berlin flächendeckend die eigene kommunale Wertstofftonne "Orange Box" einzuführen, sei durch den vorübergehenden Weiterbetrieb der "Gelben Tonne Plus" nicht gefährdet, weil die bisherige Sammeltätigkeit der ALBA GmbH nur etwa ein Viertel der privaten Haushalte erfasse (Az. VG 10 L 274.10).

Wegen der Komplexität des Streitstoffes hat sich das VG noch nicht abschließend zur Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung geäußert. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Zitiervorschlag

VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1797 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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