Ein Vater aus Berlin will nicht, dass seine Kinder im Schulunterricht gendern. Nun hat er einen Eilantrag beim VG Berlin eingereicht. Per einstweiliger Anordnung soll den Schulen das Gendern verboten werden.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wird sich bald mit der Frage befassen müssen, ob das Gendern an Berliner Schulen verboten werden muss. Der Vater eines Schulkindes hat einen entsprechenden Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim VG eingereicht, wie eine Sprecherin des VG gegenüber LTO bestätigte. Zuvor hatte die Bild über den Fall berichtet.
Gegenüber Bild sagte der Vater, dass sich die Lehrkräfte wie "getarnte Aktivisten" verhalten würden und für die Kinder ein hoher Anpassungsdruck bestehe. "Diese Ideologie gehört nicht in den Unterricht", sagte der Mann, der anonym bleiben möchte.
Auf Instagram betreibt der Vater einen Account, der sich gegen das Gendern einsetzt. Dort gab er an, dass der Antrag finanziell vom "Verein für Deutsche Sprache" unterstützt werde. In anderen Postings ist von "staatlich bezahlten LGBTQ-Lobbynetzwerken" und einer "höchst rassistischen Ideologie" hinter dem Gendern die Rede.
Der Berliner Senat hatte noch im Sommer erklärt, Gendersprache gehöre nicht als akzeptierte Schreibweise in den Schulunterricht. Auf Anfrage von Bild sagt ein Sprecher der Bildungssenatorin, es sei klar definiert, dass die Regeln der Rechtschreibung anzuwenden seien. Unabhängig davon sollten Kinder aber die gesellschaftlichen Dimensionen "gendergerechter Sprache" erfahren.
acr/LTO-Redaktion
Vater zieht vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51028 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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