Das VG Berlin hat der Partei "Die Linke" den Zugang zu Räumen im Zehlendorfer Rathaus verweigert. Dort soll zur gleichen Zeit eine Versammlung der rechtsgerichteten Partei "Pro Deutschland" stattfinden.
Das Verwaltungsgericht (VG) lehnte einen Eilantrag der Linken ab. Die Begründung: Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sei nicht verpflichtet, einer politischen Partei Räume des Rathauses zur Verfügung zu stellen, wenn damit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgelöst werde.
Das Bezirksamt hat im Rathaus Zehlendorf bereits seit längerer Zeit einen Saal für eine Mitgliederversammlung an die Partei "Pro Deutschland" vergeben. Gegen diese Parteiveranstaltung wurden im Namen des Bündnisses "Rechtspopulismus stoppen" - an dem auch der Bezirksverband der Linken beteiligt ist - vor dem Gebäude mehrere Versammlungen angemeldet.
Zu diesen Versammlungen hat der Polizeipräsident in Berlin zur Gefahrenabwehr Auflagen verhängt, weil nach seinen Erkenntnissen bei einem unmittelbaren Aufeinandertreffen von Rechten und Linken mit Auseinandersetzungen zu rechnen ist.
Das Bezirksamt fürchtet im Fall der Raumvergabe an "Die Linke" eine Konfrontation innerhalb des Rathauses. Diese Einschätzung ist nach Ansicht des VG nicht zu beanstanden (Beschl. v. 04.03.2011, Az. VG 2 L 48.11).
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
tko/LTO-Redaktion
VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2697 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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