Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in der Hauptstadt aufgehoben. Damit gab das Gericht dem Eilantrag des Bündnisses "Wir für Deutschland" statt, wie am Freitag bekannt wurde.
Zum 80. Jahrestag der Pogromnacht am 9. November 2018 kann in Berlin nun doch eine rechtspopulistische Demonstration mit 250 angemeldeten Teilnehmern stattfinden. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) hob ein Demonstrationssverbot der Polizei auf und gab damit einem Eilantrag des Bündnisses "Wir Für Deutschland" statt, wie es am Freitag mitteilte.
Der Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Polizei begründeten das Verbot damit, dass der Aufzug in "eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren" würde. Offener Rechtsextremismus dürfe nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit toleriert werden. Dem schlossen sich die Berliner Verwaltungsrichter aber nicht an.
Ihrer Einschätzung nach sei nicht zu erwarten, dass bei dem "Trauermarsch für die Toten der Politik" die Schwelle zu einem grundsätzlich verbotenen aggressiven, provokativen Verhalten erreicht werden würde, die ein Versammlungsverbot rechtfertigen würde. Ein solches käme nur in Frage, wenn von der Veranstaltung Provokationen ausgingen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigten. Eine eindeutige Stoßrichtung der Demo gegen das Gedenken am 9. November sei aber nicht zu erkennen, so das Gericht.
Die Berliner Verwaltung kündigte bereits eine Beschwerde gegen die Entscheidung an. Darüber muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als nächst höhere Instanz noch vor dem geplanten Beginn der Demonstration am frühen Freitagabend entscheiden.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Versammlungsverbot erst einmal aufgehoben: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31983 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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