Die islamfeindliche "Bürgerbewegung pro Köln" wird nicht aus den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministeriums gestrichen. Dies entschieden die Berliner Richter mit Urteil vom Mittwoch.
Die Organisation sei zu Recht in den Berichten der Jahre 2008, 2009 und 2010 in der Rubrik "Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle" genannt, so das Oberverwaltungsgericht (OVG, Urt. v. 23.11.2011, Az. OVG 1 B 111.10).
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin vor einem Jahr entschieden, es dürfe auch über Verdachtsfälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen berichtet werden. Die "Bürgerbewegung pro Köln" wolle Zuwanderer bestimmter Volks- und Religionsgruppen bewusst herabsetzen und damit bestimmten Personen die Menschenwürde absprechen.
Diese Entscheidung wurde nun bestätigt.
Die islamfeindliche Initiative war mit ihrer Kampagne gegen einen Moscheebau in Köln bekanntgeworden. Mitglieder dieses Vereins waren 2005 maßgeblich an der Gründung der rechtspopulistischen "Bürgerbewegung Pro Deutschland" beteiligt.
Mit der Klage wollte der Verein erreichen, dass das Bundesinnenministerium die Organisation nicht als Extremismus-Verdachtsfall nennt. Das OVG war aber der Ansicht, dass die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung informiert werden solle, auch wenn es noch keine tatsächlichen Anhaltspunkte gebe.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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