Das Verfahren um die Folgen der Enteignung der letzten Eigentümerin des Hotels Adlon vor 1949 muss nicht neu aufgerollt werden. Für ein Wiederaufgreifen liegen keine ausreichenden Beweise vor, so das VG Berlin.
Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgerichts (VG) Berlin am Donnerstag entschieden (Urt. v. 08.12.22, Az.: VG 29 K 131/20).
Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgegriffen wird. Aus Sicht der Erbengemeinschaft gibt es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Das sah das Gericht anders.
Die Klägerin ist die Erbengemeinschaft nach Hedwig Adlon, der letzten Eigentümerin des Hotels vor 1949. Mit ihrer Klage auf Entschädigung sind die Erben nun vor dem VG gescheitert. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis "instrumentalisiert" worden. Die Hotelbetreiber seien aber nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden, so das VG. Die damalige Eigentümerin wurde im November 1949 infolge der Eintragung in die sog. Liste 3, mit der das "Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" umgesetzt wurde, entschädigungslos enteignet. Ihr wurde unter anderem angelastet, dass sie und ihr Mann Louis Adlon im Jahr 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe.
2019 beantragte die Erbengemeinschaft das Wiederaufgreifen des Verfahrens. Ihrer Ansicht nach lägen neue Beweismittel vor, aus denen sich ergebe, dass die Rechtsvorgänger der Erbengemeinschaft zu Unrecht auf die sog. Liste 3 aufegenommen worden seien.
Keine "neuen" Beweismittel
Ebenso wie die das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen lehnte nun auch die 29. Kammer des VG Berlin ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ab. Es spreche bereits einiges dafür, dass die von den Adlon-Erben benannten Beweismittel nicht als "neu" anzusehen seien, weil sie teilweise im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren schon bekannt gewesen seien. Offensichtlich hätten die Beweismittel auch nicht zu einer anderen Entscheidung geführt, da es auf die Frage, ob Hedwig Adlon 1949 zu Recht oder zu Unrecht in die "Liste 3" aufgenommen worden sei, wegen der auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignung nicht ankomme.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an. "Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende", sagte er nach der Urteilsverkündung. Er ist der Ur-Ur-Enkel von Hotel-Erbauer Lorenz Adlon.
Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.
dpa/ku/LTO-Redaktion
VG Berlin lehnt neues Verfahren ab: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50415 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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