VG Berlin: Keine ver­kauf­s­of­fenen Sonn­tage im Oktober und November

21.09.2020

Bei bedeutenden Großveranstaltungen dürfen Läden ausnahmsweise auch sonntags öffnen. Aber wie bedeutend können Veranstaltungen angesichts der Coronakrise momentan überhaupt sein? Jedenfalls nicht bedeutend genug, so das VG Berlin.

In der Coronakrise fallen in Berlin verkaufsoffene Sonntage weg. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin untersagte es am Montag, dass an den Sonntagen am 4. Oktober und 8. November die Läden öffnen (Beschl. v. 21.09.2020, Az. 4 L 350/20). Diese Öffnungen hatte der Berliner Senat verfügt, weil für diese Tage Veranstaltungen in der Stadt geplant sind - am 4. Oktober ein Fest zu 30 Jahren Wiedervereinigung und am 8. November unter anderem das Jazz-Fest.

Der Senat hatte mit Allgemeinverfügung die beiden Sonntage im August für den Verkauf freigeben, am 8. November auch wegen der Schließung des Flughafens Tegel und der Berlin Science Week. Dagegen wandte sich die Gewerkschaft Verdi und bekam nun Recht. Gegen den Beschluss ist aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

Laut VG ist die Allgemeinverfügung des Berliner Senats offensichtlich rechtswidrig. Die Veranstaltungen bestünden nach der aktuellen Planung jeweils aus Einzelveranstaltungen, die pandemiebedingt teilweise digital bzw. virtuell stattfinden sollten. Vor diesem Hintergrund bleibt laut Gericht unklar, ob und in welchem Umfang das JazzFest Berlin und die Berlin Science Week noch den Charakter einer die Sonntagsöffnung rechtfertigenden Präsenzveranstaltung trügen.

Handelsverband will nach Karlsruhe ziehen

Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz setze die Sonntagsöffnung eine "große" Veranstaltung voraus, die Bedeutung für Berlin als Ganzes habe, so das VG. Dies setze aber voraus, dass die Veranstaltung überhaupt stattfinde. Anderenfalls, so das Gericht, sei eine Prognose zu den erwarteten Besucherzahlen als ein Indiz für die Bedeutung der Veranstaltung schlechthin nicht möglich.

Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit fänden in diesem Jahr aber ebenso wenig unter nennenswerter Publikumsbeteiligung statt wie das angegebene Abschiedsfest für den Flughafen Tegel, so das Gericht. Es wies hierbei auch auf die aktuell geltende Corona-Verordnung hin, wonach Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Personen und (ab 1. Oktober 2020) in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Personen gerade verboten seien.

Der Handelsverband Deutschland kündigte am Montag an, für sicherere Termine zur Sonntagsöffnung seiner Geschäfte notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. "Wir sind entschlossen, Verfassungsbeschwerde einzureichen, um Rechtsklarheit zu bekommen", sagte Handelspräsident Josef Sanktjohanser der Welt. "Wenn wir einen geeigneten Fall als Basis haben, könnte es noch im laufenden Jahr dazu kommen."

Hintergrund sind Gerichtsentscheidungen auch in anderen Ländern, die aus Sicht des Verbands den rechtlichen Rahmen zu eng auslegen und geplante Sonntagsöffnungen untersagen - gerade in der Coronakrise. Der Handelsverband setzt sich auch dafür ein, die Bedingung einer Großveranstaltung in der Stadt als Kriterium in den Corona-Schutzverordnungen zu streichen.

"Die zahlreichen kurzfristigen Absagen von bereits genehmigten Sonntagsöffnungen in der ganzen Republik sind für die Händler in der aktuellen Lage kaum zu verkraften", hieß es. Gerade Bekleidungshändler bräuchten gelegentliche, aber verlässliche Sonntagsöffnungen, um noch ein wenig Umsatz zu machen.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42860 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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