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VG Berlin zum Ladenöffnungsgesetz: Ber­liner "Spätis" müssen sonn­tags grund­sätz­lich dicht machen

03.07.2019

Typischer Berliner Späti

Bild: Robert Agthe auf flickr.com / CC BY 2.0 / Zuschnitt und Skalierung duch LTO

Egal ob früh oder spät, Wochentag oder nicht – an vielen Berliner Spätis kann man rund um die Uhr einkaufen. Das VG Berlin hat nun aber entschieden, dass Spätis sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben müssen. 

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Aus der Berliner Kiezkultur sind sie fast nicht mehr wegzudenken. In "Spätis" kann oft rund um die Uhr eingekauft werden, an sieben Tagen der Woche. Damit könnte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin nun aber Schluss sein: Die Spätis seien typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet. Deswegen dürfen sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Urt. v. 22.05.2019, Az. VG 4 K 357.18).

Hintergrund war die Klage einer Inhaberin eines Spätis im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die ihren Laden an mehreren Sonntagen im Jahr 2016 geöffnet hatte. Sie berief sich dabei auf eine Ausnahme im Berliner Ladenöffnungsgesetz, wonach Läden auch am Sonntag öffnen dürfen, wenn sie bestimmte Waren für Touristen "zum sofortigen Verzehr" anbieten.

Allerdings bot sie neben Berlin-Artikeln, Postkarten und Erfrischungsgetränken unter anderem auch Spirituosen in großen Flaschen, H-Milch, Toastbrot, Zucker, Honig und Kaffee in 500g-Verpackungen an. Daraufhin hatte ihr das Bezirksamt weitere Sonntagsöffnungen untersagt und im Falle der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro angedroht.

Auch Touristensouveniers helfen nicht

Das VG bestätigte die Maßnahmen des Bezirksamtes. Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben, so das Gericht. Auf die Ausnahme im Berliner Ladenöffnungsgesetz könne sich die Späti-Inhaberin nicht berufen, da ihr Angebot auch Waren umfasse, die nicht zum sofortigen Verzehr geeignet seien. 

Unabhängig vom Warensortiment versorgen Berliner Spätis nach Ansicht des Gerichts die nähere Umgebung typischerweise allgemein und unspezifisch. Wegen der breiten Produktpalette und dem äußeren Erscheinungsbild des Ladens ziele der Geschäftsbetrieb der Klägerin nicht nur auf den spezifischen Bedarf von Touristen ab. Eine Ausnahme komme laut Gericht daher nicht in Betracht. Dies gelte selbst dann, wenn der Betrieb zusätzlich eine größere Anzahl an touristentypischen Souvenirs vorhalte.

Die Ladenschlusszeiten für Spätis lösen in Berlin immer wieder Streit aus. Obwohl die Sonntagsöffnung grundsätzlich verboten ist, halten sich in der Praxis viele von ihnen nicht daran und lassen sich auch von drohenden Bußgeldern nicht abschrecken. Ende April hatte der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), angekündigt, Spätis in den Partyzonen der Hauptstadt stärker kontrollieren zu wollen. Damit stellte sich der Kommunalpolitiker gegen das erklärte Ziel seiner Partei, den zumeist inhabergeführten kleinen Läden die Sonntagsöffnung zu erlauben. 

"Das jüngste Verwaltungsgerichtsurteil zeigt, dass die gesetzliche Lage dringend geändert werden muss", teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Florian Swyter, mit. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

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VG Berlin zum Ladenöffnungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36259 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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