VG Berlin zu Unterrichtsmaterial: Eltern haben kein Recht auf bestimmtes Schul­buch

03.02.2016

Eltern können nicht verlangen, dass in der Schule bestimmte Schulbücher verwendet werden. Auch nicht,  wenn das Buch den Angriff der Alliierten als "Invasion" bezeichnet. Das hat das VG Berlin entschieden.

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat die Klage eines Vaters abgewiesen, der neue Bücher für den Geschichtsunterricht seines Sohnes verlangt hatte (Urt. v. 07.01.2016, Az. VG 3 K 84.15).

Im Geschichtsunterricht des Sohnes kam ein Schulbuch zur Verwendung, in welchem die Landung der alliierten Truppen in Frankreich im Zweiten Weltkrieg am 6. Juni 1944 als "Invasion" bezeichnet wird. Diese Darstellung hält der Vater für unzutreffend, da die Alliierten nicht als "Invasoren" angesehen werden könnten. Die Darstellung verunglimpfe somit die gefallenen Soldaten. Zudem werde der Überfall der Wehrmacht auf seine westlichen Nachbarn im Jahr 1940 in dem Buch verharmlosend als "Offensive im Westen" bezeichnet.

Im Unterricht wurden die kritisierten Formulierungen daraufhin mit den Schülern diskutiert. Dem Vater reichte dies aber nicht aus, er fordert von der Schulverwaltung die Verwendung eines anderen Geschichtswerks. Das Berliner Schulgesetz verpflichte die Schule, Stellung gegen die Gewaltherrschaft des NS-Regimes zu beziehen.

Die Klage wurde bereits als unzulässig abgewiesen, weil der Vater nicht klagebefugt sei. Er werde durch die Verwendung des Schulbuchs nicht in eigenen Rechten verletzt. Das Berliner Schulgesetz gebe weder Eltern noch Schülern einen Anspruch auf Verwendung bestimmter Lehr- und Lernmittel. Auch sei der Kläger durch die Wahl des Schulbuchs nicht in seinem aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes folgenden Recht auf Erziehung beeinträchtigt. Insbesondere verletzten die konkreten Formulierungen nicht das staatliche Neutralitätsgebot.

In dem Buch würden militärische Vorgehensweisen geschildert. Im Sinne einer kriegerischen Operation der Einnahme oder Rückeroberung eines vom Gegner besetzten Gebietes werde gerade auch in den Ländern der beteiligten Alliierten der Begriff "Invasion" für die Landung in der Normandie verwendet. Auf eine Verunglimpfung der alliierten Soldaten oder eine Verharmlosung der Angriffe der Wehrmacht deute in dem Schulbuch nichts hin.

acr/LTO-Redaktion

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VG Berlin zu Unterrichtsmaterial: Eltern haben kein Recht auf bestimmtes Schulbuch . In: Legal Tribune Online, 03.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18358/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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