Unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten sind die Berliner Abiturprüfungen ab kommendem Montag zulässig, so das VG Berlin. Eine Schülerin, die nicht an den Prüfungen teilnehmen wollte, ist mir ihrem Eilantrag gescheitert.
Eine Berliner Schülerin muss an den ab dem 20. April angesetzten schriftlichen Abiturprüfungen teilnehmen. Ihr Eilantrag, mit dem sie erreichen wollte, den Prüfungen fernbleiben zu dürfen, ist vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gescheitert (Beschl. v. 17.04.2020, Az. 14 L 59.20).
Nach der Entscheidung des Berliner Senats beginnen ab dem 20. April 2020 die schriftlichen Abiturprüfungen an den Schulen des Landes. Unter Verweis auf etwaige mit den konkreten Prüfungsbedingungen verbundene Gesundheitsgefahren begehrte die Schülerin im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, so lange nicht an den Prüfungen teilnehmen zu müssen, bis sichergestellt sei, dass keine Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus mehr bestehe.
Das VG wies ihren Eilantrag jedoch ab. Die Durchführung der Prüfung sei unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig, befand das VG. Mit Mindestabständen zwischen den Prüflingen und einer Höchstzahl von acht, in Ausnahmefällen zehn Schülern pro Prüfungsraum habe die Senatsverwaltung eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Schüler sollen den Vorsichtsmaßnahmen entsprechend zudem zeitversetzt zur jeweiligen Prüfung eintreffen, die zu einer Risikogruppe zugehörigen Schüler sollen einen separaten Prüfungstermin erhalten.
Laut Gericht sind diese Maßnahmen nach derzeitiger Erkenntnislage hinreichend, um ein Infektionsrisiko deutlich zu vermindern. Dafür, dass die Maßnahmen nicht eingehalten würden, bestünden keine Anhaltspunkte. Zudem könne die Schülerin durch ein infektionsschutzgerechtes Eigenverhalten auch selbst zu einer möglichst risikoarmen Teilnahme am Prüfungsgeschehen beitragen, entschied das VG.
acr/LTO-Redaktion
VG Berlin zur Gefahr durch das Coronavirus: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41340 (abgerufen am: 20.04.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag