Eilantrag am VG Bayreuth eingereicht: Deut­sche Umwelt­hilfe will Fischotter-Abschuss ver­hin­dern

25.04.2025

Die Deutsche Umwelthilfe zieht zum Schutz für Fischotter vor Gericht – und das nicht zum ersten Mal. Mit ihrem jetzigen Eilantrag will sie die bayrische Abschussregelung stoppen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth muss nun entscheiden. 

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) zieht erneut vor Gericht, um das Abschießen von Fischottern in Oberfranken zu verhindern. Diesmal soll ein Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der betreffenden Allgemeinverfügung helfen. Diese setzt Gebiete in Bayern und Kontingente fest, in denen es ausnahmsweise erlaubt ist, Fischotter zu töten. Seit dem 14. Februar 2025 ist es deswegen in Oberfranken möglich, Tötungsanträge für Fischotter zu stellen. Die Umwelthilfe sieht darin Verstöße gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Das angerufene Bayrische Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth muss nun im Eilverfahren entscheiden. 

Die Umweltorganisation verfolgt ihr Ziel schon seit März. Gegen die Allgemeinverfügung hatte sie bereits Klage beim VG Bayreuth eingereicht. 

Auch schon Abschussverordnung soll rechtswidrig sein

Fischotter sind in Deutschland eine besonders geschützte Tierart. Deswegen verbietet § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) u.a. dass sie getötet werden dürfen. Jedoch ist es nach § 45 Abs. 7 BNatSchG und Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen (FFH-RL) möglich, hiervon Ausnahmen zu machen. Allerdings nur, wenn solche gerechtfertigt sind, zum Beispiel, wenn durch die geschützte Tierart Schäden für die Fischereiwirtschaft entstehen. 

Der Bayrische Gesetzgeber hat mit § 3 Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (AAV) von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht. Die AAV ist seit dem 15. August 2024 in Kraft. Nach § 3 Abs. 1 S. 1 AAV ist das Töten von Fischottern zur Abwendung ernster fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der Teichwirtschaft möglich. Dafür soll nach die § 3 Abs. 3 S. 1 AAV höhere Naturschutzbehörde auf Grundlage von Daten zu Fischotterpopulationen und Schäden, die von Fischottern verursacht wurden, Gebiete festlegen, in denen die Tiere abgeschossen werden dürfen, sowie die Abschussmenge. Das ist mit der nun streitigen Allgemeinverfügung passiert. 

Der DUH hält die Allgemeinverfügung für rechtswidrig und geht in seiner Klage deshalb auch gegen diese vor.* Die Allgemeinverfügung erfülle laut DUH-Anwältin Lisa Hörtzsch die zum Erlass einer Ausnahmeverordnung zwingenden Voraussetzungen von § 45 Abs. 7 BNatSchG und Art. 16 Abs. 1 FFH-RL nicht. Es fehle an einer belastbaren Prüfung der Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Fischotterpopulation und der kontinentalen biografischen Region. 

Fischotter vs. Teichwirtschaft

Der aktuelle Rechtsstreit kommt aber nicht von ungefähr. Schon seit April 2023 kämpft der DUH für die Fischotter. Bereits damals hatte die bayrische Landesregierung eine Vorgänger-Abschussverordnung erlassen, nach der es möglich war per Allgemeinverfügung Abschussgebiete- und Mengen festzulegen. Entsprechend konnten Fischotter in Teilen der Oberpfalz und Niederbayern abgeschossen werden. 

Zusammen mit dem Bund Naturschutz in Bayern e.V. siegte der DUH vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) und erreichte ein Jahr später einen Stopp der damaligen Abschuss-Verordnung. Anschließend durften Umweltverbände Stellung nehmen und die aktuelle AAV wurde erlassen. 

Der Bundesgeschäftsführer des DUH, Sascha Müller-Kraenner kritisiert das Vorgehen der Staatsregierung gegen Fischotter scharf und warnt vor einer drohenden regionalen Ausrottung. Die Probleme der Teichwirtschaft seien vor allem auf günstige Konkurrenzprodukte, die Klimakrise und eine mangelnde staatliche Finanzierung zurückzuführen. Statt Abschüssen fordern er und der DUH ein umfassendes Programm zur Stärkung der Teichwirtschaft sowie die Renaturierung der Flüsse, um Koexistenz und Artenschutz zu sichern. 

tw/LTO-Redaktion

* Anm. d. Red.: Beitrag in der Version vom 29.04.2025, 14:49 Uhr, korrigiert wurde, dass die DUH nur gegen die Allgemeinverfügung vorgeht.

Zitiervorschlag

Eilantrag am VG Bayreuth eingereicht: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57067 (abgerufen am: 22.05.2025 )

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