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VG Augsburg hält Untersagungsverfügung für unzulässig: AfD darf Rat­haus für Emp­fang nutzen

12.02.2016

Politischer Empfang mit Sekt (Symbolbild)

© ilfotokunst - Fotolia.com

Die AfD darf die obere Etage des Augsburger Rathauses für ihren Empfang am Freitagabend nutzen. Den Widerruf der Nutzungserlaubnis erklärte das VG für rechtswidrig. Der Bürgermeister erklärte dennoch: "Frau Petry ist und bleibt in Augsburg unerwünscht".

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Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dem Eilantrag zweier AfD-Stadträte gegen die Stadt Augsburg stattgegeben (Beschl. v. 12.02.2016, Az. Au 7 S 16.200). Diese hatten sich gegen den Widerruf der Nutzungsgenehmigung der oberen Rathaus-Etage für den AfD-Empfang am Freitag wehren wollen.

Am 16. Dezember hatte die Stadt den zwei AfD-Politikern die Nutzung des "Oberen Fletzes" des Rathauses zur Durchführung eines Neujahrempfangs am Freitag, 12. Februar erlaubt. Zu dieser ist auch AfD-Chefin Frauke Petry als Rednerin angekündigt. Aufgrund der jüngsten Äußerungen der Vorstandsmitglieder Petry und Beatrix von Storch hatte die Stadt die Genehmigung widerrufen. Ein speziell Petry gegenüber ausgesprochenes Hausverbot war bereits am Mittwoch für unzulässig erklärt worden.

Petrys Aussagen verstoßen nicht gegen Rathaus-Nutzungsordnung

Nach Auffassung des VG liegen nach summarischer Prüfung die erforderlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Erlaubnis zur Rathausnutzung nicht vor. Vielmehr sei ein solcher Widerruf nur dann zulässig, wenn aufgrund nachträglicher Änderung der maßgeblichen Tatsachen die Genehmigung zu versagen wäre. Die von der Stadt Augsburg zur Begründung herangezogenen, politisch und gesellschaftlich äußerst umstrittenen Aussagen von Petry und von Storch verstießen allerdings nicht gegen die Benutzungsordnung für die Räumlichkeiten des Rathauses.

Diese sei verfassungskonform im Licht des Grundrechts der Meinungsfreit, des Diskriminierungsverbots politischer Anschauungen und der Parteienfreiheit auszulegen. Deshalb könne nicht allein aufgrund von Aussagen, die nicht offensichtlich einen Straftatbestand erfüllen oder zu Straftaten aufrufen, die Nutzung untersagt werden. Ebenso stehe der Empfang im Einklang mit der kulturellen und kulturhistorischen Bedeutung des Gebäudes. Es sei als öffentlicher Ort ein Beispiel für Toleranz und gegenseitigen Respekt, der es gebiete, allen gewählten Stadtratsmitgliedern dieselben Rechte zur Abhaltung einer Veranstaltung einzuräumen.

"Frau Petry ist und bleibt in Augsburg unerwünscht"

Am Donnerstag hatte der Augsburger Bürgermeister Kurt Gribl (CSU) die Bürger zu einem breiten Protest gegen den Auftritt der AfD-Chefin aufgerufen: "Die Zeiten, in denen es möglich war oder vielleicht auch vertretbar war, zu ignorieren und wegzuschauen, sind vorbei. Die Frau Petry ist und bleibt in Augsburg unerwünscht."

Die Äußerungen von Petry zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge nannte er "menschenverachtend". Ob er kurzfristig noch den Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz anrufen werde, um die Entscheidung des VG von Mittwoch anzugreifen, ließ er offen: "Wir haben ja noch Zeit."

ms/LTO-Redaktion

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VG Augsburg hält Untersagungsverfügung für unzulässig: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18449 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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