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VG Augsburg untersagt Sonntagsarbeit in Amazon-Niederlassung: Kein Geschenk­ver­pa­cken an Advents­sonn­tagen

18.12.2015

Verpacken im Versandhandel (Symbolbild)

© Kadmy - Fotolia.com

Das VG Augsburg versagte dem Versandriesen Amazon die Beschäftigung seiner Mitarbeiter am 4. Adventssonntag im Landkreis am Standort in der Gemeinde Graben. Der Anstieg der Bestellungen sei mehr als vorhersehbar gewesen. 

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Das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg hat mit Beschluss vom Freitag entschieden, dass in der Niederlassung Graben der Firma Amazon am kommenden Adventssonntag, 20. Dezember 2015, keine Arbeitnehmer im Bereich Verpackung von Handelsartikeln und Entgegennahme von Waren beschäftigt werden dürfen (Beschl. v. 18.12.2015, Az. 5 S 15.1843).

Der Internetversandhändler Amazon hatte beim Gewerbeaufsichtsamt eine Ausnahmegenehmigung für die Sonntagsarbeit beantragt und diese am 15. Dezember 2015 erhalten. Danach wäre die Beschäftigung von bis zu 300 Arbeitnehmern am kommenden Adventssonntag in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr zulässig gewesen. Das Gewerbeaufsichtsamt begründete dies mit besonderen Verhältnissen zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Schadens. Im Übrigen würde die Firma Amazon nur Arbeitnehmer einsetzen, die sich freiwillig zur Sonntagsarbeit meldeten.

Die Gewerkschaft ver.di hatte gegen die Bewilligung der Sonntagsarbeit noch am 16. Dezember 2015 Klage erhoben. Daraufhin ordnete das Gewerbeaufsichtsamt am 17. Dezember 2015 den Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung an. Hiergegen wandte sich ver.di. und beantragte bei Gericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage.

Amazon hätte mehr Personal an anderen Tage einstellen müssen

Das VG gab ver.di Recht. Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Sonntagsarbeit lägen nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung sei voraussichtlich rechtswidrig.

Die Firma Amazon habe die Notwendigkeit der Sonntagsarbeit mit einem exponentiellen Anstieg des Bestellvolumens in der Vorweihnachtszeit begründet. Sonntagsarbeit sei aber in den betroffenen Tätigkeitsbereichen nur zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens gerechtfertigt. Bei der Auftragszunahme im Vorweihnachtsgeschäft handle es sich um ein jährliches und absehbares Ereignis. Darauf könne und müsse sich die Firma Amazon langfristig einstellen, indem sie den zu erwartenden Personalbedarf durch Einstellung weiterer Mitarbeiter ausgleiche. Die Firma Amazon habe nicht hinreichend konkret darlegen können, warum ihr dies trotz angeblich intensiver Bemühungen nicht gelungen sei.

Im Übrigen sei auch nicht hinreichend dargelegt, weshalb die Nichterteilung der Ausnahmegenehmigung für 300 Mitarbeiter für lediglich einen Sonntag zu einem unverhältnismäßigen Schaden führen solle, nachdem die Firma Amazon für den gesamten Vorweihnachtszeitraum einen erheblichen zusätzlichen Personalbedarf geltend gemacht habe.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Amazon erhält vielerorts Absagen für Sonntagsarbeit durch die Verwaltungsgerichte. So hatte beispielsweise vor einer Woche das sächsische Oberverwaltungsgericht ebenfalls beschlossen, die Beschäftigung von bis zu 3.000 Arbeitnehmern an Standorten im Raum Leipzig nicht zu erlauben (Beschl. v. 11.12.2015, Az. 3 B 369/15).

ahe/LTO-Redaktion

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VG Augsburg untersagt Sonntagsarbeit in Amazon-Niederlassung: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17926 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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