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VG Arnsberg bestätigt Rauchverbot auf Schützenfest: Kein Tabak auf der Vogelwiese

28.05.2015

Auch in modernen, belüftbaren Zelten gilt das Rauchverbot (Symbolbild)

© Frank Fennema - Fotolia.com

Der Iserlohner Bürgerschützenverein ist mit seinem Eilverfahren gegen die Stadt Iserlohn gescheitert. Diese hatte das Rauchen im Festzelt verboten, nachdem es die Jahre davor von der Verwaltung geduldet worden war.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg bestätigte in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung das Rauchverbot im Festzelt für den Iserlohner Schützenverein (Beschl. v. 22.05.2015, Az. 3 L 463/15). Die Stadt hat erstmals für dieses Jahr ein Rauchverbot für das Schützenfestzelt angeordnet.

Das VG Arnsberg hat sich bei der Begründung im Wesentlichen auf die mangelnden Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren gestützt. Bei dem Festzelt handele es sich um eine Kultur- und Freizeiteinrichtung im Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, in denen das Rauchen verboten ist.

Zwar gelte das Verbot nur in Gebäuden oder vollständig umschlossenen Räumen. Doch auch das Höhenzelt, um dessen Nutzung es gehe, stelle einen solchen Raum dar. Dies gelte unabhängig davon, ob eine stetige Luftzirkulation sichergestellt und ob es technisch möglich sei, Teile des Zeltes zu öffnen.

Kein Vertrauensschutz trotz Duldung in der Vergangenheit

Auch hat der Bürgermeister nach Einschätzung des Gerichts das ihm zustehende Ermessen korrekt ausgeübt. Der Schützenverein könne sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, obgleich das Rauchen im Zelt seitens der Stadt in den letzten Jahren geduldet worden war. Die Verwaltungspraxis in der Vergangenheit habe kein berechtigtes Interesse darauf begründet, dass auch in diesem Jahr Verstöße gegen das Rauchverbot geduldet werden würden.

Letztlich überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber den Interessen des Vereins an der Fortführung des Zeltbetriebes in der bisherigen und in der Vergangenheit geduldeten Form. Bis zum Schützenfest im Juli könnte der Verein noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen den Beschluss des VG Arnsberg Beschwerde einlegen*.

ms/LTO-Redaktion

* geändert am 29.05.2015, 11:10. Zuvor stand hier fälschlicherweise "klagen".

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VG Arnsberg bestätigt Rauchverbot auf Schützenfest: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15677 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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