VG Ansbach zu Rundfunkbeitrag: Behinderte Seniorin muss zahlen

02.08.2013

Bis Ende 2012 war eine 89 Jahre alte Frau, die seit einem Schlaganfall behindert ist, vollständig von dem Rundfunkbeitrag befreit. Nach neuem Recht muss die Seniorin nun ein Drittel des vollen Beitrags pro Quartal zahlen. Ihre hiergegen gerichtete Klage wies das VG Ansbach ab.

Der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach, Jürgen Stadler, bestätigte am Freitag, dass die Frau nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Drittel des vollen Beitrags von 53,94 Euro pro Quartal zahlen muss. Zur Begründung habe die Kammer ausgeführt, dass mit dem sogenannten Nachteilsausgleich bereits die Behinderung der Seniorin berücksichtigt worden sei.

Eine vollständige Befreiung wäre nur möglich gewesen, wenn die Klägerin Sozialleistungen empfangen würde. Da für die Pflegekosten jedoch der Sohn der 89-Jährigen aufkomme und zudem eine Unterhaltspflicht bestehe, könnten diese nicht beantragt werden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Ansbach zu Rundfunkbeitrag: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9282 (abgerufen am: 06.10.2024 )

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