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Kündigung der Stadt Nürnberg rechtswidrig: Gau­land darf bei AfD-Ver­an­stal­tung auf­t­reten

07.09.2017

Alexander Gauland

AfD Bundesparteitag am 23. April 2017 in Köln, Olaf Kosinsky, Wikimedia Commens, CC BY-NC 3.0 DE, Zuschnitt und Skalierung durch LTO 

Die AfD hat vor Gericht Recht bekommen: Eine Wahlkampfveranstaltung in Nürnberg mit Spitzenkandidat Gauland darf wie geplant stattfinden. Die Stadt durfte der Partei den Mietvertrag nicht kündigen, entschied ein VG im Eilverfahren. 

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Alexander Gauland kann wie geplant am Samstag in Nürnberg auftreten. Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach gab am Donnerstag einem Eilantrag der Partei gegen die städtische Kündigung des Mietvertrags für den Veranstaltungsort statt. Menschenverachtende Äußerungen seien nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, so die Verwaltungsrichter (Beschl. v. 07.09.2017, Az. AN 4 S 17.01868).

Bei einer Wahlkampfveranstaltung im thüringischen Eichsfeld hatte Gauland davon gesprochen, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz in der Türkei zu "entsorgen". Die Stadt Nürnberg hatte die AfD daraufhin aufgefordert, zu versichern, dass Gauland bei der Veranstaltung nicht sprechen wird.

Nachdem die Partei dieser Aufforderung nicht nachkam, kündigte die Kommune den Mietvertrag für die Meistersingerhalle - mit Verweis auf einen Passus in den Vertragsbedingungen. Darin heißt es, dass die Stadt den Vertrag widerrufen kann, wenn eine Schädigung des Ansehens der Kommune durch die Veranstaltung zu befürchten sei.

Menschenverachtende Äußerungen nicht wahrscheinlich genug

Das VG sieht Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 21 Grundgesetz (GG) und § 1 Parteiengesetz (PartG). Es könne nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass bei der Veranstaltung Äußerungen getätigt werden, die Personen verächtlich machen, schmähen, in der Menschenwürde verletzten oder gegen § 130 Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen, teilte das Gericht zur Begründung der Eilentscheidung mit.

Darüber hinaus habe Gauland zwischenzeitlich öffentlich erklärt, dass er die kritisierte Formulierung "entsorgen" in Zukunft so nicht mehr verwenden werde. Dem sei letztlich auch die Stadt Nürnberg "nicht konkret und substanziiert entgegen getreten", begründet die Kammer ihren Beschluss.

Die AfD begrüßte die Entscheidung: "Die Meinungsfreiheit und Demokratie haben gesiegt", teilte der Nürnberger AfD-Bundestagskandidat Martin Sichert mit. Ziel seiner Partei sei "ein Fest der Demokratie und Meinungsfreiheit in der Meistersingerhalle zu feiern". Sichert lud erneut die Bürgermeister der Stadt zu der Veranstaltung ein - "denn wir sind uns sicher, dass diese Veranstaltung auch dazu dienen wird, Vorurteile abzubauen."

Gegen den Beschluss könnte die Stadt Nürnberg Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München einlegen können. Ein Sprecher der Stadt sagte, weil dieser in ähnlichen Fällen aber schon öfter zugunsten von Parteien entschieden habe, verzichtet man auf diesen Schritt, auch wenn man die Entscheidung des VG bedauere.Vor der Entscheidung hatte der Bürgermeister der Stadt, Christian Vogel, die Chancen in dem Rechtsstreit noch als ausgeglichen eingeschätzt. 

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Kündigung der Stadt Nürnberg rechtswidrig: Gauland darf bei AfD-Veranstaltung auftreten . In: Legal Tribune Online, 07.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24387/ (abgerufen am: 01.10.2023 )

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