Druckversion
Freitag, 5.12.2025, 18:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-ansbach-AN14K2200468-AN14K2101431-falschparker-dsgvo-versto-datenschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
50069

AG Ansbach sieht keinen Verstoß gegen DSGVO: Bürger dürfen Falsch­parker zum Anzeigen foto­gra­fieren

03.11.2022

Das Bild zeigt mehrere Halteverbotsschilder in einer Straße, die Falschparker identifizieren sollen.

Wer Fotos von Falschparkern - beispielsweise im Halteverbot - macht, verstößt nicht gegen die DSGVO. Foto: Sigtrix/stock.adobe.com

Weil sie ihren Anzeigen bei der Polizei Fotoaufnahmen der ordnungswidrig geparkten Fahrzeuge beigefügt hatten, erhielten zwei Männer aus Bayern eine Verwarnung. Zu Unrecht, wie das VG Ansbach nun entschied. 

Anzeige

Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen Datenschutzrecht. Das entschied die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach in einem verbundenen Verfahren am Dienstag (Urt. v. 2.11.2022, AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431).

Die zwei klagenden Männer hatten ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen bei der Polizei mit Fotos untermauert. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung. Dagegen zogen sie vor Gericht. Im Mittelpunkt der Verfahren stand die Frage, ob die Übermittlung der Bildaufnahmen eine rechtmäßige Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellte. Die Regelung setzt voraus, dass die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist.

Die Prozessbeteiligten stritten daher vor der 14. Kammer darum, ob die Anzeigenerstatter von den Parkverstößen persönlich betroffen sein müssen und ob nicht die schriftliche oder telefonische Schilderung des Sachverhalts unter Angabe des Kfz-Kennzeichens ausreiche. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht verwies zudem darauf, dass auf den Bildern oft auch andere Daten wie weitere Autos samt Kennzeichen oder Personen zu sehen seien. Die Kläger wiederum betonten, dass die Polizei sie aufgefordert habe, die Parksituation zum Beweis mit Fotoaufnahmen möglichst genau zu dokumentieren. Zudem würde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durch die Anfertigung von Fotos vereinfacht. 

DUH: "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt"

Die Kammer gab den Männern recht und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. 

Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind", kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen."

Das Landesamt kündigte an, nach Vorliegen der Urteilsgründe prüfen zu wollen, ob es sich um eine Einzelfallentscheidung handele oder ob eine für den Datenschutz kritische Neubewertung der Nutzung von Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum eingeleitet worden sei. Darüber hinaus will die Behörde mit der Polizei klare und einheitliche Richtlinien abstimmen, welche Angaben bei einer Anzeigeerstattung wegen Falschparkens verlangt werden und welcher Kommunikationsweg dafür genutzt werden sollte.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

pab/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG Ansbach sieht keinen Verstoß gegen DSGVO: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50069 (abgerufen am: 05.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Auto
    • Datenschutz
  • Gerichte
    • Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Elon Musk auf einer Veranstaltung (Archivbild) 05.12.2025
Elon Musk

EU vs. Elon Musk:

EU ver­hängt 120-Mil­lio­nen-Euro-Strafe gegen X

Die EU setzt ein Zeichen: Trotz deutlicher Warnungen der US-Regierung von Donald Trump verhängt sie eine hohe Strafe gegen X. Grund sind Transparenzmängel und Vorenthaltung von Daten gegenüber Forschenden. Das könnte erst der Anfang sein. 

Artikel lesen
Bushaltestelle in Brüssel 28.11.2025
Datenschutz

Vorschläge der Kommission zum Digitalen Omnibus:

Kein Kahl­schlag im Daten­schutz

KI-Anwendungen, Meldepflichten, Cookies: Dies sind drei der datenschutzrechtlichen Themenfelder des "Digital Omnibus" der EU-Kommission. Die Vorschläge heben die DSGVO aber nicht aus den Angeln. Eine Analyse von Niko Härting.

Artikel lesen
Eine Frau beantwortet eine Frage der theoretischen Prüfung des Führerscheins. 27.11.2025
Verkehrssicherheit

OVG Lüneburg zur theoretischen Führerscheinprüfung:

Bei Täu­schung ist der Lappen sofort weg

Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine "zweite Chance", seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

Artikel lesen
Autokauf 12.11.2025
Wucher

OLG Karlsruhe weicht vom OLG München ab:

Ehe­paar ist nach "Sale and rent back"-Wucher 50.000 Euro rei­cher

Autos von Menschen, die Geld brauchen, kaufen und diese gleich an sie zurückvermieten: Die "Sale and rent back"-Masche sorgt für Kontroversen. Weil ein Unternehmer dabei Wucher walten ließ, machte er in diesem Fall jetzt ein dickes Minus.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Ein Schlagloch auf offener Straße 23.10.2025
Amtshaftung

LG Flensburg verneint Amtshaftung:

Mann tritt in Schla­g­loch und reißt sich ein Außen­band

Dunkel, Regen, der Magen knurrt: Ein warmer Döner hätte den hungrigen Arbeiter wieder nach vorn gebracht. Stattdessen verletzt er sich beim Aussteigen aus dem Auto schmerzhaft, weil er in ein Schlagloch tritt. Das Amt haftet dafür nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Bonn

Logo von Taylor Wessing
(Se­nior) As­so­cia­te Pa­t­ents & Tech­no­lo­gy (w/m/d)

Taylor Wessing , Mün­chen

Logo von Technische Universität München
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im Be­reich Le­gal Tech,...

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von Bundesamt für Justiz
Lei­te­rin bzw. Lei­ter (m/w/d) für die Ab­tei­lung VIII (Ver­brau­cher­schutz;...

Bundesamt für Justiz , Bonn

Logo von Stiftung Deutsche Krebshilfe
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) (Voll­zeit)

Stiftung Deutsche Krebshilfe , Bonn

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) – Com­mer­cial Law (Han­no­ver)

Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Han­no­ver

Logo von Bird & Bird LLP
Re­fe­ren­dar und wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) IT- und...

Bird & Bird LLP , Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (w/m/d) – Cor­po­ra­te/M&A

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Eigenbedarfs-, Verwertungs- und sonstige Kündigungen kompakt - alles Wesentliche zum Verfahrens- und

05.12.2025

Die Bedeutung des Sachverständigengutachtens im Bau- und Mietprozess (5 Zeitstunden)

05.12.2025

Der Kampf gegen die Strafakte in Beweisaufnahme und Urteilsbegründung - Unmittelbarkeitsprinzip

05.12.2025

Ausgewählte Entscheidungen des BGH zum Umgang mit Beweisanträgen

05.12.2025

Freiheitsentziehende Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB

05.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH