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VG Aachen bestätigt Wegnahme von Tieren: Hal­tungs­verbot für Tier­quäler

25.07.2017

Eingesperrter Hund (Symbolbild)

© Petra Fiedler - stock.adobe.com

Rund 80 Tiere ließ ein Mann in schrecklichen Verhältnissen hausen und hungern. Die zuständige Behörde ordnete deren Herausgabe an und verhängte ein lebenslanges Tierhaltungsverbot, welches das VG nun bestätigte.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hat ein Haltungsverbot für einen unverbesserlichen Tierquäler bestätigt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte (Urt. v. 28.06.2017, Az. 6 K 556/17). Wegen seiner beharrlichen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) und fehlender Einsicht befürchteten die Richter eine hohe Wiederholungsgefahr.

Die Städteregion Aachen hatte bei dem Mann aus Monschau in der Eifel, der rund 80 Tiere hielt, auf richterliche Anordnung zunächst eine Durchsuchung durchgeführt. Im Anschluss verhängte man mit sofortiger Wirkung ein zeitlich unbefristetes Haltungs-, Betreuungs- und Umgangsverbot mit Tieren jeglicher Art und Rasse und verlangte die Herausgabe der Tiere. Als Grund gab die Behörde schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz an.

Vor dem VG wehrte sich der Mann nun mit seiner Klage gegen die ergangenen Verfügungen. Die Richter sahen allerdings keinen Grund zur Beanstandung und wiesen seinen Antrag ab.

Eingepfercht und dehydriert

Als Begründung gab die Kammer an, der Halter der Tiere, zu denen unter anderem Pferde, Schafe, Kühe, Hunde, Katzen und Kaninchen zählten, habe die Tiere unzureichend untergebracht und versorgt. Sie seien infolge dessen völlig verwahrlost gewesen.

So seien Pferde- und Rinderboxen hochgradig mit Fäkalien verunreinigt und die Tiere über mehrere Wochen ohne jegliche Lichtzufuhr und in viel zu kleinen Boxen untergebracht gewesen. Auch habe keinerlei Möglichkeit für die Tiere bestanden, sich angemessen zu bewegen oder sauber, bequem und trocken abzulegen. Wasser und Futter habe nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestanden, was zu lebensbedrohlichen Mangelerscheinungen und Dehydrierung geführt habe.

Die Städteregion hatte dem Mann bereits vor zwölf Jahren den Handel mit Tieren untersagt. Bis zum Haltungs-, Betreuungs- und Umgangsverbot und der Wegnahme der Tiere habe es eine Reihe weiterer Maßnahmen gegeben, sagte ein Sprecher der Städteregion.

Keine Einsicht beim Kläger

Weil der Kläger mit der Haltung der Tiere "langanhaltend und wiederholt" gegen Tierschutzvorschriften verstoßen und bis heute keinerlei Einsicht gezeigt habe, seien auch künftig derartige Quälereien zu befürchten, so das Gericht.

Dem Mann bleibt es somit untersagt, in der Zukunft jegliche Art von Tieren zu halten. Eine Hintertür ließ die Kammer aber offen: Wenn er nachweise, dass er zukünftig die tierschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten werde, könne ihm auf entsprechenden Antrag hin die Haltung und Betreuung von Tieren wieder gestattet werden.

Gegen das Urteil ist zudem noch die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen möglich.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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VG Aachen bestätigt Wegnahme von Tieren: Haltungsverbot für Tierquäler . In: Legal Tribune Online, 25.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23607/ (abgerufen am: 25.09.2023 )

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