Das VG Aachen hat die Entschädigungsklage der Eltern der verstorbenen Kadettin Jenny Böken abgewiesen. Der Wachdienst, bei dem die junge Frau ums Leben kam, habe keine "besondere Lebensgefahr" aufgewiesen.
Die Eltern der 2008 verunglückten Jenny Böken erhalten keine Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen wies am Mittwoch die entsprechende Klage ab (Urt. v. 22.10.2014, Az. 1 K 2995/13).
Die Kadettin war 2008 während des nächtlichen Wachdienstes auf dem Ausbildungsschiff "Gorch Fock" ums Leben gekommen. Auf ihrem Posten, dem Ausguck, hielt sie sich ohne Sicherung auf und stürzte. Bei entsprechender Wetterlage sei dies zwar lebensgefährlich, bemerkte das VG. Für einen Entschädigungsanspruch nach dem SVG muss gemäß § 63a jedoch eine "besondere Lebensgefahr" bestehen. Die sah das Gericht nicht gegeben. Es müsse bei der Vornahme der Diensthandlung eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, sich zu verletzen oder zu versterben. Diese müsse größer sein, als die Möglichkeit, unversehrt zu bleiben, so die Entscheidung. Auf der Gorch Fock habe es in über 50 Jahren nur eine geringe Anzahl an Unfällen gegeben. Daher sei die Voraussetzung nicht erfüllt.
Das Gericht ließ dagegen offen, ob einem etwaigen Anspruch die Verjährung entgegenstehen könnte. Für Entschädigungsansprüche nach dem SVG gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, welche mit Bekanntwerden der den Anspruch begründenden Umstände zu laufen beginnt. Dies wäre spätestens Anfang 2009 nach einer ausführlichen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel der Fall gewesen. Es spreche aber einiges dafür, dass eine Berufung der Bundeswehr auf die Verjährung rechtsmissbräuchlich wäre. Denn die Bundeswehr habe zwar andere Ansprüche nach dem SVG geprüft, die Eltern jedoch nie darüber informiert, diese Prüfung eingestellt zu haben. Dies hätten die Eltern erst im Juli 2013 erfahren und daraufhin den Entschädigungsanspruch geltend gemacht.
una/LTO-Redaktion
VG Aachen zu "Gorch-Fock"-Unfall: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13562 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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