Die Entlassung eines Polizeianwärters, der rassistische Bilder in einer Chat-Gruppe verbreitet hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Denn Zweifel an der charakterlichen Eignung des Mannes zum Polizeikommissar rechtfertigten eine Kündigung, entschied das VG Aachen am Donnerstag.
Es gebe zu Recht Zweifel an der charakterlichen Eignung des 22-jährigen Polizeianwärters, weil dieser rassistische Bilder in einer Chat-Gruppe verbreitet hat, so die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen. Die Entlassung sei daher gerechtfertigt gewesen (Urt. v. 30.04.2015, Az. 1 K 2241/14).
Zwar sei im gesamten Ausbildungskurs über die private Whatsapp-Gruppe eine Vielzahl von Postings verschickt worden, die als geschmacklos und niveaulos einzuordnen seien. Das könne den Mann aber nicht entschuldigen. Denn auch bei gruppendynamischen Prozessen müsse von einem angehenden Polizeibeamten Selbstkontrolle und ein sensibler Umgang mit Rassismus erwartet werden, sagte der Vorsitzende Richter Markus Lehmler.
Das gelte ungeachtet dessen, dass der Mann - worüber sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auch einig waren - nicht als Rechtsextremist einzustufen sei.
Richter: "Das ist alles unterirdisch"
Der Aachener Polizeipräsident Dirk Weinspach hatte den 22-Jährigen entlassen, weil der in einer von Polizeischülern seines Kurses privat genutzten Chat-Gruppe menschenverachtende, rassistische und fremdenfeindliche Bilder verbreitet haben soll. Sieben Bilder und einen Spruch mit rassistischen Inhalten hatte er über vier Monate in den Chat eingestellt, in dem es eine Flut von Mitteilungen gab: 65.000 in acht Monaten.
Hauptlieferanten seien acht Teilnehmer des Kurses gewesen, sagte Polizeipräsident Weinspach, der vorher das Referat für Rechtsextremismus im nordrhein-westfälischen Innenministerium geleitet hatte. Anders als bei dem 22-Jährigen sei bei den anderen irgendwann die Alarmlampe angegangen, der entlassene Anwärter unterscheide sich in Zahl und Qualität von den anderen.
"Da hab ich mir wirklich keinen Gedanken darüber gemacht", sagte der Mann bei der Verhandlung und entschuldigte sich. Das Netz sei eine "Spaßgruppe" gewesen. Er wolle seinen Traumberuf nicht verlieren. Das VG hingegen sah darin keinen Spaß und bezeichnete die Bilder als zumindest teilweise erheblich geschmacklos. Richter Lehmler meinte dazu nur: "Das ist alles unterirdisch".
Polizisten waren bei Ermittlungen wegen rassistischen Mobbings einer Polizeianwärterin aus dem gleichen Kurs darauf gestoßen. Damit hatte der Mann aber nichts zu tun, betonte Polizeipräsident Weinspach. Sechs Anwärter des Kurses dürfen trotz zweifelhafter Postings ihre Ausbildung fortsetzen, ein Anwärter wurde wegen Mobbing-Vorwürfen entlassen.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Aachen zur Entlassung eines Polizeianwärter: . In: Legal Tribune Online, 01.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15422 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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