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14596

VG Aachen zur Altershöchstgrenze bei Beamten: Bewerberin durfte neben Kindererziehung arbeiten

05.02.2015

Für den Einstieg in die Beamtenlaufbahn gilt eine Altershöchstgrenze von 40 Jahren. Frauen mit Kindern dürfen diese allerdings auch überschreiten. Sogar dann, wenn sie während der Erziehungszeit in der Privatwirtschaft gearbeitet haben. Das zeigt eine Entscheidung des VG Aachen.

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Das Land Nordrhein-Westfalen hatte einer Bewerberin die von ihr beantragte Übernahme in das Beamtenverhältnis versagt, weil die Frau bereits die Altersgrenze von 40 Jahren überschritten hatte. Zwar war dies für sich genommen noch kein Hindernis, sieht doch die Laufbahnverordnung vor, dass diese Grenze nicht eingehalten werden muss, wenn die Bewerber Kinder zu erziehen hatten. Und die Antragstellerin hatte gleich zwei. Da sie allerdings während der Erziehungszeit zeitweise bis zu 26 Stunden pro Woche in der Privatwirtschaft gearbeitet hatte, lehnte das Land ihren Antrag ab.

Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen kippte nun diese Entscheidung und verpflichtete das Land, neu über den Antrag zu befinden (Urt. v. 22.01.2015, Az. 1 K 1555/13). Dabei hielt es das VG für unschädlich, dass die Frau während der Erziehungszeit gearbeitet habe. Das Gericht erkannte zwar, dass in solchen Fällen grundsätzlich nicht mehr davon ausgegangen werden könne, dass die betroffene Person die Zeit hauptsächlich zur Erziehung genutzt habe. In diesem Fall habe die Frau allerdings hauptsächlich früh morgens oder spät abends gearbeitet. Ihr Job bei einem privaten Mobilfunkunternehmen, bei dem sie Projekte in Kanada und Asien betreut habe, habe dies möglich gemacht. Es liege somit ein Ausnahmefall vor, so das Gericht.

una/LTO-Redaktion

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VG Aachen zur Altershöchstgrenze bei Beamten: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14596 (abgerufen am: 21.01.2026 )

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