Sind Polizeibeamte in RTL-Fernsehproduktionen wie "Familien im Brennpunkt" oder "Verdachtsfälle" zu sehen, schadet das nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung. Das hat das VG Aachen auf die Klage eines Kriminalhauptkommissars entschieden, der in den besagten Formaten als Experte auftreten wollte.
Der Dienstherr eines Polizisten hat die Genehmigung für eine Nebentätigkeit in Fernsehproduktionen zu Unrecht verweigert. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Aachen am Donnerstag (Urt. v. 12.03.2015, Az. 1 K 1032/14).
Der Polizeibeamte wollte in sogenannten "scripted-reality"-Formaten als Polizist auftreten. Sein Dienstherr sträubte sich, weil er das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Gefahr sah.
Hier gehe es aber nicht um die Außendarstellung der gesamten Polizei, so nun das Gericht. Man müsse zwischen Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und der Teilnahme eines einzelnen Beamten unterscheiden. Solange der Polizist in den Sendungen sachlich korrekte und auf seiner Erfahrung beruhende Ratschläge gebe, bestehe ohnehin kein Anlass zur Sorge. Außerdem sei ein Abgrenzung zum fiktiven Teil der Sendungen gewährleistet, indem der Kriminalhauptkommissar nur außerhalb des Hauptgeschehens gelegentlich eingeblendet werde, heißt es in der Gerichtsmitteilung.
Dazu komme, dass der Mann auch schon früher in vergleichbaren TV-Formaten mitgewirkt habe und der Dienstherr ihm dies auch schon genehmigt habe. Sollte sich die Qualität der besagten Sendung derart verändern, dass ein Ansehensverlust der öffentlichen Verwaltung zu befürchten sei, könnte der Dienstherr die Genehmigung auch immer noch widerrufen.
una/LTO-Redaktion
VG Aachen zu Reality-TV: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14932 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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