Anwalt klagt am VG Aachen: Keine Fest­stel­lung der preu­ßi­schen Staat­s­an­ge­hö­rig­keit

20.09.2019

Ein Rechtsanwalt ist vor dem VG Aachen mit dem Versuch gescheitert, seine Staatsangehörigkeit zum "Bundesstaat Königreich Preußen" feststellen zu lassen. Deutsche Behörden könnten nur die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen, so das VG.

Bundesdeutsche Behörden können keinen Nachweis einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen erbringen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht (VG) Aachen die Klage eines Rechtsanwalts abgewiesen, der durch den Kreis Heinsberg festgestellt haben wollte, dass er Staatsangehöriger des "Bundesstaates Königreich Preußen" sei (Urt. v. 20.09.2019, Az. 9 K 1885/18). Auch sein hilfsweise gestellter Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines entsprechenden Nachweises blieb ohne Erfolg.

Mit Verschwörungstheorien der Reichsbürgerszene musste sich das VG im Urteil aber nicht auseinandersetzen. Das Staatsangehörigkeitsgesetz bilde nur die Rechtsgrundlage dafür, die deutsche Staatsangehörigkeit festzustellen, so der Vorsitzende Richter zur Begründung. Eine bundesdeutsche Behörde könne eine preußische Staatsangehörigkeit daher genauso wenig feststellen wie etwa eine brasilianische.

Laut Gericht komme aber auch eine Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit im Falle des Anwalts nicht in Frage. Er habe nicht dargelegt, dass in seinem Fall irgendwelche Zweifel an seiner deutschen Staatsangehörigkeit bestünden. Auch der Ausnahmefall, dass eine inländische oder ausländische Behörde einen förmlichen Nachweis seiner deutschen Staatsangehörigkeit fordere, sei nicht gegeben, so das VG in einer Mitteilung. Ein Bürger habe keinen Anspruch auf eine behördliche Sachentscheidung, wenn diese ohne jeden erkennbaren Sinn und damit für ihn objektiv nutzlos wäre.

Der Anwalt aus Selfkant an der niederländischen Grenze trat bereits Mitte Mai in Erscheinung, als er beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellte. Seiner Auffassung nach habe sich Merkel wegen der "rechtwidrigen Öffnung der deutschen Grenzen seit 2015" der Beteiligung am Völkermord "zum Nachteil der deutschen Völker" strafbar gemacht. Laut seinem Internetauftritt ist er unter anderem Autor der Bücher "Anmerkungen zur Souveränität Deutschlands" und "Medienkritik – Juristische Texte zur Rundfunkgebühren-verweigerung".

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anwalt klagt am VG Aachen: Keine Feststellung der preußischen Staatsangehörigkeit . In: Legal Tribune Online, 20.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37753/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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