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VG Aachen sieht keine Gefährdung mehr: Aus­rei­se­verbot für Syrer auf­ge­hoben

21.08.2019

Ziegelsteinmauer mit Flagge Syrien

© pixs:sell - stock.adobe.com

Die Sicherheitsbehörden sahen 2015 in dem 35-Jährigen eine Bedrohung als terroristischer Kämpfer und zogen den Reisepass ein. Vier Jahre später hebt das VG Aachen das Ausreiseverbot gegen den Syrer auf - die Lage habe sich verändert.

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Ein 35-Jähriger, der als islamistisch-terroristischer Kämpfer unter Verdacht gestanden hatte, darf wieder frei reisen. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen hob das 2015 gegen ihn verfügte Ausreiseverbot der Städteregion Aachen aufgrund einer "veränderten Tatsachenlage" auf (Urt. v. 21.08.2019, Az. 8 K 2344/15).

Die Lage in Syrien und die persönliche Situation des Mannes hätten sich verändert, begründeten das VG am Mittwoch seine Entscheidung. Der Syrer werde wohl nicht mehr in sein Heimatland reisen, um zu kämpfen oder die kämpfende Truppe zu unterstützen, stellte der Vorsitzende Richter Harry Addicks fest. Es bestehe keine Gefährdungslage mehr für Deutschland durch den Mann. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel zugelassen.

Lebenssituation des Mannes hat sich stark verändert

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte 2015 den Verdacht, dass der Syrer an Kämpfen islamistisch-terroristischer Gruppen teilgenommen hatte. Sein mittlerweile nicht mehr abrufbares Facebook-Profil aus dem Jahr 2013 hatte ihn demnach als Dschihadist mit einer Kalaschnikow in Aleppo gezeigt. Daraufhin hatte die Städteregion Aachen das Ausreiseverbot aus Deutschland verfügt und den syrischen Reisepass des Mannes eingezogen. Gegen die Ordnungsverfügung hatte der Mann geklagt.

Aufgrund der Sachlage sei den Behörden damals nichts anders übrig geblieben, als den Reisepass einzuziehen, sagte Addicks und wies diesen Teil der Klage ab. Das Gericht gehe davon aus, dass er die Bürgerkriegsparteien nur kurze Zeit unterstützt hatte. "Ob er selbst mit der Waffe geschossen hat, wissen wir nicht", sagte der Richter. Die Lage in Syrien habe sich stark verändert und auch die Lebenssituation des Mannes, der mittlerweile drei Kinder habe. Das Ausreiseverbot müsse der Mann als Warnschuss verstehen.

Der Kläger sagte vor Gericht, er habe sich bei einer humanitären Hilfsorganisation engagiert und dabei zu einem kleinen Teil oppositionelle Bürgerkriegsparteien logistisch unterstützt. Er habe aber nie einen Schuss abgegeben. Er sei kein Islamist. Er wolle aber wieder normal leben und auch in europäische Länder reisen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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VG Aachen sieht keine Gefährdung mehr: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37179 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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