Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 11:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vfgh-oesterreich-adoption-gleichgeschlechtliche-paare
Fenster schließen
Artikel drucken
14365

Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare: Österreichischer VfGH kippt Adoptionsverbot

14.01.2015

Gleichgeschlechtliches Paar

© Pascal Huot - Fotolia.com

Der Österreichische VfGH hat das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig erklärt. Für die Regelung gebe es "keine sachliche Rechtfertigung", insbesondere ließen sie sich nicht mit dem Kindeswohl oder dem Schutz der Ehe bzw. der traditionellen Familie begründen. Die Regierung hat nun bis Ende des Jahres Zeit, die gesetzlichen Bestimmungen dem Urteil anzupassen.

Anzeige

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht es als verfassungswidrig, dass gleichgeschlechtliche Partner gemeinsam kein Wahlkind adoptieren können (Urt. v. 11.12.2014, Az. G 119-120/2014-12). Geklagt hatte ein lesbisches Paar.

Die entsprechenden Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft, wonach die Ehe Voraussetzung für die Adoption ist und die gemeinsame Adoption durch gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausdrücklich verboten wird, wurden aufgehoben.

Der VfGH betont, dass es "keine sachliche Rechtfertigung für eine aufgrund der sexuellen Orientierung unterscheidende Regelung gibt,  die eingetragene Partner grundsätzlich von der Adoption eines gemeinsamen Wahlkindes ausschließt." Die oft bemühten Argumente des Kindeswohls und des Schutzes der Ehe bzw. der traditionallen Familie hält er für "von vorneherein ungeeignet", um das Adoptionsverbot zu tragen. Zudem werde durch die bisherige Rechtslage eine Ungleichbehandlung zwischen eingetragenen Partnern bei der gemeinsamen Adoption und Partnern bei der Stiefkindadoption geschaffen.

In Deutschland dürfen Homosexuelle zwar nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das adoptierte Kind ihres eingetragenen Lebenspartners annehmen; inzwischen wurde auch ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Gemeinsam adoptieren dürfen eingetragene Lebenspartner ein Kind, anders als künftig in Österreich, hingegen nicht.

age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14365 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Familienrecht
    • Adoption
    • Homosexualität
    • Kinder
Uta B.s Verteidiger Reinhard Daum (rechts) und seine Kollegin Gül Pinar, die den mitangeklagten Sicherheitsunternehmer P. verteidigt 02.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 79:

"Hätten Sie nicht ebenso gehan­delt?"

Eine Sonderkonstellation im Strafrecht könnte für die Block-Cousine Uta B. und ihren Mann Mark B. entscheidend werden. Ob die Argumentation ihrer Anwälte zieht? Außerdem ist Stephan Hensel erneut als Zeuge geladen – es dürfte knallen.

Artikel lesen
Junge sitzt auf der Couch mit Tablet und Handy - Emojis zeigen, dass er freundliche Reaktionen bekommt. 01.10.2026
KI

KIDS Act: EU-Kommission will Kinder vor KI-Freunden schützen:

Chat­bots reden zu men­sch­lich, das ist ein Pro­blem

Die EU-Kommission will Kinder davor schützen, dass sie KI-Anwendungen mit echten Freunden verwechseln. Alle Anbieter müssen das Design ihrer Chatbots ändern. Doch wie, wenn die KI darauf trainiert ist, empathisch und mitfühlend zu agieren?

Artikel lesen
Christina Block 01.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 78:

"Frau Block konnte erst­mals nach zwei Jahren die Stimme ihrer Tochter hören"

Gerhard Delling lässt sich ausführlich ein und berichtet von "dunklen Stunden" und Chaos am Neujahrstag. Der Podcast-Auftritt der Block-Tochter sorgt für Bestürzung – und alles wartet gespannt auf Stephan Hensels Reaktion.

Artikel lesen
Christina Block mit gesenktem Kopf im Gerichtssaal 30.09.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 77:

Block-Tochter sagt zwar nicht vor Gericht aus, aber im Pod­cast

Am 77. Prozesstag geht es zunächst um Zeugenfragen. Was wusste Hamburgs Innensenator Andy Grote über die Block-Entführung – und muss er vor Gericht aussagen? Die eigentliche Bombe des Tages platzt, als alle Beteiligten wieder zu Hause sind. 

Artikel lesen
Einem neunjähriger Junge durfte wegen einer Herzerkrankung nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen und ging vor Gericht erfolgreich dagegen vor (Symbolbild). 03.09.2026
Schulen

VG Düsseldorf widerspricht Grundschule:

Schüler mit Herz­er­kran­kung darf mit auf Klas­sen­fahrt

Ein Neunjähriger mit einer Herzerkrankung durfte nicht mit auf Klassenfahrt. Die Schule hat das auf Sicherheitsbedenken geschoben – und das war rechtswidrig, so das VG. Jedes Kind hat das Recht und auch die Pflicht, teilzunehmen.

Artikel lesen
Marko Voß, Ingo Bott und David Rieks auf dem Weg in den Gerichtssaal 30.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 74:

Die Bande der Ver­tei­diger bre­chen

Die Verteidiger unterstützen sich bisher gegenseitig, um das jeweils Beste für ihre Mandanten herauszuholen. Vor der Prozesspause bekriegen sie sich aber untereinander und blasen zum Großangriff auf Blocks Verteidigungslinie – doch die hält.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Stutt­gart

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Notare Oppelt und Erker GbR
Ju­rist (m/w/d) mit ab­ge­sch­los­se­nem zwei­ten ju­ris­ti­schen Staats­exa­men im...

Notare Oppelt und Erker GbR, Wies­loch

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Minderjährige im Gesellschaftsrecht

06.10.2026

Die familienrechtlichen Folgen des Todes – Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich u.v.m.

06.10.2026

RVG 2026: Das neueste zu den Verfahrenswerten in Familiensachen

07.10.2026

Fehlervermeidung im Familienrecht

07.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Scheidung und Steuern

07.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH