OLG Hamm zur Verwendung der SA-Parole: “Alles für Deut­sch­land” bleibt strafbar

23.09.2025

Das OLG Hamm bestätigte die Verurteilung einer 81-jährigen Frau, die “Alles für Deutschland” gerufen hatte. Die Parole sei schon vor dem Fall Höcke strafbar gewesen. 

Die Verurteilung einer 81-jährigen Frau wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verwarf die Revision der Frau als unbegründet und bestätigte das Urteil der Vorinstanz (Beschl.v. 04.09.2025, Az: III-4 ORs 113/25)

Die Frau hatte die Parole “Alles für Deutschland” im April 2024 auf dem Marktplatz in Lemgo gerufen. Hintergrund war, dass sie sich von einer Demonstration, die gegen Rechtsradikalismus gerichtet war, gestört fühlte. Als Reaktion rief sie die Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA). Dafür war sie zunächst vom Amtsgericht (AG) Detmold im Januar 2025 zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. 

Gegen die Entscheidung des AG legte die Frau erfolglos Berufung beim Landgericht (LG) Detmold ein. Nun scheiterte die Seniorin auch mit ihrer Revision vor dem OLG. Das Gericht verwies dabei auf seine bisherige Rechtsprechung zur Strafbarkeit der Parole. So hatte das OLG diese bereits 2006 bejaht (Urteil v. 01.02.2006, Az.1 Ss 432/05). Schließlich vermochte das Gericht auch keine Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung des LG festzustellen. Dieses war zum Ergebnis gelangt, dass die Frau wusste, woher die Parole stammte und welchen Hintergrund diese hat. 

Für Aufsehen hatte der Slogan “Alles für Deutschland” auch im Zusammenhang mit dem rechtsextremen AfD-Politiker Björn Höcke gesorgt. Dessen Verurteilungen wegen der Verwendung des Wahlspruchs der SA sind inzwischen ebenfalls seit August 2025 rechtskräftig. Auch hier ging es um die Frage nach der Kenntnis über die Herkunft der Losung

sj/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

OLG Hamm zur Verwendung der SA-Parole: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58207 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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