VG Berlin bestätigt Polizei: Kein Recht auf Bequemlichkeit bei Demo von Asylbewerbern

02.11.2012

Die vor dem Brandenburger Tor in Berlin protestierenden Asylbewerber dürfen laut dem VG Berlin keine Schlafsäcke oder Zelte verwenden. Die Erste Kammer des Gerichts gab der Polizei damit Rückendeckung, die für ihr Verhalten kritisiert worden war.

Die Wegnahme von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten und Planen durch die Polizei sei rechtmäßig. Die Gegenstände seien für die Versammlung nicht "wesensnotwendig" gewesen, teilte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin am Freitag mit. "Diese dienten lediglich der Bequemlichkeit.“ Von den Demonstranten könne jedoch nicht verlangt werden, dass sie sich der Witterung schutzlos aussetzten, entschied das Gericht. Hiervor schützen die Wärmebusse, die in der Nacht zum Donnerstag aufgestellt wurden (Beschl. v. 02.11.2012, Az. VG 1 L 299.12).

Seit mehr als einer Woche campieren Asylbewerber unter dem Motto "Bleiberecht für alle, Abschaffung der Residenzpflicht" vor dem Brandenburger Tor. Teilweise sind sie in einen Hungerstreik getreten. Mit ihrer Mahnwache demonstrieren sie gegen eine Regelung im deutschen Asylrecht, die die Freizügigkeit von Asylbewerbern während eines laufenden Asylverfahrens stark einschränkt.

Die Polizei war für ihr Verhalten in die Kritik geraten. Sie war in den ersten Nächten der Mahnwache gegen die Flüchtlinge vorgegangen und hatte ihnen wärmende Decken, Isomatten und Regenschirme abgenommen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin bestätigt Polizei: Kein Recht auf Bequemlichkeit bei Demo von Asylbewerbern . In: Legal Tribune Online, 02.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7450/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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