VG Ansbach zu Arbeitsverträgen beim Bamf: Fast 50 rechts­wid­rige Befris­tungen

19.06.2018

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat fast 50 Mitarbeiter befristet eingestellt. Dafür war eigentlich die Zustimmung des Personalrates erforderlich - diese wurde jedoch nie eingeholt, bemängelte das VG Ansbach.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) macht erneut auf sich aufmerksam. Dieses Mal klagt der eigene Gesamtpersonalrat. Das Gremium sah Verstöße gegen das Arbeits-, Haushalts- und Sozialrecht, kritisierte eine Benachteiligung der befristet Beschäftigten und eine Mehrbelastung der Stammbelegschaft. Zuvor hatte die Bundesbehörde mit Sitz in Nürnberg knapp 50 Sachbearbeiter mit Zwei-Jahres-Verträgen angestellt. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Ansbach (VG) am Dienstag entschied. Vor der Einstellung hätte nach Auffassung des Gerichts nämlich der Personalrat konsuliert werden müssen, denn dieser hat bei Einstellungen ein Mitbestimmungsrecht. Dies wurde jedoch versäumt, sodass der Gesamtbetriebsrat gegen die eigene Behörde vor Gericht zog.

Der Personalrat will nun erreichen, dass die Bamf-Kollegen dauerhafte Stellen bekommen. Immer wieder mit Befristungen zu arbeiten, bringe bei Asylverfahren "Qualitätseinbußen", sagte Rudolf Scheinost, Vorsitzender des Gesamtpersonalrates. "Man erreicht damit keine Kontinuität." Viele der Stellen hätten von Anfang an dauerhaft besetzt werden können, kritisierte er. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuletzt angekündigt, bisher befristete Stellen von Bamf-Mitarbeitern zu entfristen. Aktuell sind noch etwa 1.300 der mehr als 7.000 Bamf-Mitarbeiter befristet beschäftigt.

Schon mehrfach hatten sich die Behörde und ihr Personalrat vor Gericht gestritten - ebenfalls um die Einstellung von Mitarbeitern oder auch über die Anordnung von Schichtarbeit. Gegen die aktuellen Beschlüsse können Bamf und Personalrat Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Ansbach zu Arbeitsverträgen beim Bamf: Fast 50 rechtswidrige Befristungen . In: Legal Tribune Online, 19.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29257/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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