Verstöße gegen den Digital Markets Act: EU-Kom­mis­sion ver­hängt Geld­bußen gegen Google

23.07.2026

Was steht oben, wenn Nutzer bei Google nach Sportereignissen, Hotels oder Routen suchen? Meist eigene Angebote des Unternehmens, so die EU-Kommission. Nach den nun verhängten Geldbußen droht wieder Ärger mit Donald Trump.

Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) Geldbußen – einmal in Höhe von 460 Millionen Euro und einmal in Höhe von 430 Millionen Euro. Der US-Konzern hat nach Ansicht der Behörde mit seiner Suchmaschine sowie mit dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln in der Europäischen Union verletzt und dadurch seine Konkurrenten benachteiligt.

Konkret wirft die Kommission dem Konzern vor, eigene Angebote zu Sportergebnissen oder zur Hotelsuche in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die eigenen Produkte würden dabei zum Beispiel durch optisch hervorgehobene Darstellungen – etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM – prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die Behörde. 

Zudem hindere das Unternehmen App-Entwickler bei Google Play daran, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben, also etwa auf einen besseren Preis in einem anderen App-Store zu verweisen

Der US-Konzern kritisierte, die Entscheidung mache zum wiederholten Mal täglich genutzte Dienste kaputt. "Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants", teilte Google mit. 

Bei Google Play müssten zudem Sicherheitsfunktionen abgebaut werden. Leidtragende seien europäische Unternehmen und Verbraucher. "Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen", hieß es weiter. 

Gibt es wieder Ärger mit Trump?

Mit der Strafe riskiert die EU-Kommission erneute Spannungen mit den USA. Präsident Donald Trump hatte die Digitalgesetze der Europäischen Union in der Vergangenheit mehrfach scharf kritisiert und mit Gegenmaßnahmen gedroht. 

Bereits vor der Entscheidung in dem EU-Verfahren wurde darüber spekuliert, ob eine Strafe gegen Google US-Präsident Trump verärgern und politische Folgen haben könnte. Die europäischen Digitalgesetze hatte seine Regierung besonders dann kritisiert, wenn die EU-Kommission gegen US-Konzerne vorgegangen war. 

Nach einer Milliardenstrafe im September 2025 gegen Google wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft drohte Trump sogar mit Zöllen. Der US-Präsident hatte die Entscheidung als nächsten Schlag gegen "ein großartiges amerikanisches Unternehmen" beklagt. Er werde sich gezwungen sehen, ein Verfahren für neue Zölle einzuleiten, wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden, schrieb Trump damals auf seiner Online-Plattform Truth Social. 

Besonders pikant ist daher auch der Zeitpunkt der verhängten Strafe. Denn am 24. Juli endet der zeitliche Rahmen für die von den USA erhobenen Einfuhrzölle. Theoretisch kann Trump das gleiche Handelsgesetz heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen.

"Die Entscheidung ist juristisch konsequent, politisch aber brisant.", meint auch Markus Brösamle, Associated Partner der Kanzlei Noerr in Berlin. Der DMA ist seiner Einschätzung nach längst mehr als ein wettbewerbsrechtliches Instrument. Er sei zum Gegenstand transatlantischer Handelsgespräche und politischen Drucks geworden. Dass die Kommission nun gegen Google durchgreife, könne neue Spannungen auslösen, zeige aber zugleich, dass europäische Regeln nicht zur außenpolitischen Verhandlungsmasse werden dürften und belege, dass die Kommission bereit sei, das Recht entsprechend durchzusetzen, so der Rechtsanwalt in einer Stellungnahme. 

Google ist Gatekeeper 

In der EU gilt die Google-Mutter Alphabet nach dem Gesetz über digitale Märkte als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit ihren Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder Microsoft müssen sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. 

Neben der Strafzahlung verlangen die Brüsseler Wettbewerbshüter daher auch, dass Google seine Angebote anpasst. Zum einen müssten in den Suchergebnissen Drittanbieter-Dienste künftig fair und ohne Diskriminierung im Vergleich zu Googles Angeboten erscheinen. Die Kommission begrüßte gleichzeitig, dass Google Änderungen an der Darstellung seiner eigenen Dienste in der Google-Suche vorgeschlagen habe und diese bereits teste. 

Zum anderen sollen App-Entwickler den Forderungen nach sowohl technisch als auch vertraglich die Möglichkeit bekommen, bei Google Play Angebote auf anderen Internetseiten oder App-Stores zu bewerben. Für die erstmalige Akquise eines neuen Kunden dürfe das US-Unternehmen dann zwar eine Gebühr verlangen. Sowohl die von Google angesetzte Höhe dieser Vermittlungsgebühr als auch die Dauer des Abrechnungszeitraums seien aber bisher nicht mit den EU-Regeln vereinbar gewesen.

Google hat nun 60 Tage Zeit, die geforderten Änderungen umzusetzen. Ansonsten drohen dem US-Konzern regelmäßige Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes. 

Zuletzt kam es nach ähnlichen Entscheidungen der Kommission zu Gerichtsverfahren, die sich zum Teil über Jahre erstreckten. Erst Anfang des Monats bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Rekord-Geldbuße aus dem Jahr 2018 (Urt. v. 02.07.2026, Az. C-/38/22 P). Google muss nach der Entscheidung 4,1 Milliarden Euro zahlen.

Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, so die Richterinnen und Richter in Luxemburg.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Kanzlei

Zitiervorschlag

Verstöße gegen den Digital Markets Act: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60499 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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