Mitglieder von Rockerclubs dürfen ihre Kutten künftig nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung ihres Vereins verboten ist. Der Bundesrat hat die entsprechende Verschärfung des Vereinsrechts gebilligt.
Motorradgangs und Rockerclubs dürfen künftig nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung – so genannte Chapter – ihres Vereins verboten ist. Mit der beschlossenen Verschärfung des Vereinsrechts gilt ein umfassendes Kennzeichen-Verbot.
Das Gesetz gilt auch für kriminelle oder verfassungsfeindliche Vereine und soll das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Das demonstrative Gebaren mit Kutten und Motorrädern wirke auf viele Menschen bedrohlich, heißt es in der Gesetzesbegründung. Vereinigungen im Bereich krimineller Rockergruppen könnten einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität wie Menschenhandel und Drogengeschäfte bieten, heißt es weiter.
Nach bislang noch geltendem Recht ist es möglich, dass Clubs trotz des Verbotes einzelner Chapter ihres Vereins Kutten mit dem Vereinssymbol und Abzeichen tragen, sofern darauf der Name der verbotenen Abteilung nicht abgebildet ist.
nas/LTO-Redaktion
Verschärfung des Vereinsrechts: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22076 (abgerufen am: 30.11.2024 )
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