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Verlagsbranche: US-Richter stimmt Ver­g­leich zu Google Books nicht zu

23.03.2011

Weiterhin gibt es keine Einigung im Rechtsstreit zwischen Google und der US-Verlagsbranche. Ein Gericht in New York hält die vorgeschlagene Opt-Out-Lösung für die Rechteinhaber nicht für ausreichend, beide Parteien haben nun Zeit, einen neuen Vorschlag zu machen. Auch die deutschen Einwände fanden Berücksichtigung, der deutsche Buchhandel jubelt.

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Aus der am Dienstag vorgelegten Begründung von Bundesrichter Danny Chin geht hervor, dass die vorgeschlagene Einigung Google einen Wettbewerbsvorteil verschaffe und zudem gegen internationales Recht verstoße.

Der deutsche Buchhandel hat den Stopp der Buchpläne von Google durch ein US-Gericht begrüßt. "Heute ist ein wichtiger Tag für das Urheberrecht", sagte der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder. Das Urteil zeige "der ganzen Welt, dass geistiges Eigentum nicht aufgrund privater oder kommerzieller Interessen zur Disposition gestellt werden kann".

Der Rechtsstreit beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren: 2004 fing Google an, ohne Erlaubnis der Rechteinhaber Bücher einzuscannen. Gegen den Aufbau dieser digitalen Bibliothek klagten Verlagsunternehmen und Autorenverbände. Die Parteien schlossen 2008 einen Vergleich, der es Google erlaubte, weiterhin Bücher zu digitalisieren. Google sollte dafür pauschal 125 Millionen Dollar in einen Fonds einzahlen, der den Autoren zugutekommen sollte.

Die Einigung, die weltweit urheberrechtlich geschützte Bücher betraf, scheiterte schließlich, nachdem sich international Widerstand geregt hatte.

Nach Ansicht von Chin habe eine umfangreiche digitale Bibliothek zwar auch ihre Vorzüge, die vorgeschlagene Lösung, dass Rechteinhaber der Digitalisierung widersprechen könnten ("opt out"), reiche jedoch nicht aus. Vielmehr sollten die Parteien darüber nachdenken, ob man den Rechteinhabern nicht die Möglichkeit eines "opt-in" ermöglichen solle, wonach diese sich aktiv für eine Teilnahme entscheiden könnten.

Sowohl die Verlagsunternehmen und Autorenverbände als auch Google haben nun die Möglichkeit, den Einigungsvorschlag zu überarbeiten. Das Gericht setzte einen neuen Termin für den 25. April an.   

Der Vorsteher des Börsenvereins will derweil gemeinsam mit
Bibliotheken, Autorenverbänden und VG Wortweiter daran arbeiten, dass vergriffene und und verwaiste deutsche Bücher im Internet
zugänglich werden, ohne dass es dabei zu Verletzungen der Rechte
ihrer Urheber kommt. So unterstütze und fördere der Börsenverein
beispielsweise intensiv das Projekt der Deutschen Digitalen
Bibliothek. Das Scheitern des von Google angestrebten Vergleichs dürfe
nicht bedeuten, das Ziel der Digitalisierung des kulturellen Erbes in Buchform aus dem Blick zu verlieren, sagte Honnefelder am Mittwoch.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Verlagsbranche: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2846 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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