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Kabinett beschließt Reform der Verkehrssünderdatei: Zukünftig weniger Punkte in Flensburg

12.12.2012

Verkehrskontrolle

© Picture-Factory - Fotolia.com

Autofahrer müssen sich auf neue Punkteregeln für Verstöße einstellen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei. Das neue System sieht vor, dass Delikte je nach Schwere nur noch mit bis zu drei Punkten geahndet werden. Bundesverkehrsminister Ramsauer erhofft sich davon mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Verkehrssicherheit.

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Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr mit Punkten geahndet. Dazu gehören das Einfahren ohne Plakette in eine Umweltzone oder der Verstoß gegen ein Sonntagsfahrverbot. Inkrafttreten wird die Reform wahrscheinlich nicht vor 2014. Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Ob die Länder das zustimmungspflichtige Gesetz passieren lassen, ist ebenfalls noch unklar.

Verkehrsminister Peter Ramsauer (CDU) betonte: "Mit dem Beschluss des Kabinetts hat die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer
bürgerfreundlicheren Regelung getan." Derzeit haben neun Millionen Bürger Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in
Flensburg. Insgesamt rund 47 Millionen erfasste Punkte müssen in das neue "Fahreignungsregister" umgerechnet werden.

Eine Generalamnestie werde es dabei nicht geben, betonte Ramsauer. Allerdings sollen etwa Umweltzonen-Punkte wegfallen. Gleiches gilt für nicht die Verkehrssicherheit gefährdende Verstöße wie das Missachten von Sonntagsfahrverboten oder das Parken an Feuerwehrzufahrten.

Bei Acht Punkten ist der Führerschein weg

Der "Punkte-Tacho" soll drei Maßnahmenstufen umfassen: Bei einem Stand mit vier oder fünf Punkten (Gelb) gibt es eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei sechs oder sieben Punkten (Rot) gibt es eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem neu konzipierten Fahreignungsseminar. Bei acht Punkten (Schwarz) ist der Führerschein weg und kann frühestens nach sechs Monaten neu beantragt werden. Einzelne Verstöße sollen künftig für sich verjähren, dies kann bis zu elf Jahre dauern.

Im Zuge der Reform sollen bestimmte Bußgelder angehoben werden, etwa für Verstöße wie Handy-Telefonate am Steuer oder das Einfahrern in Umweltzonen ohne Plakette. Kritik kam unter anderem vom Auto Club Europa (ACE), der keine substanzielle Verbesserung sieht. Das neue System sei nicht minder kompliziert. "Für die Öffentlichkeit erschließt es sich immer noch nicht, worin der Vorteil dieser Art von Punktereform liegen soll", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Kabinett beschließt Reform der Verkehrssünderdatei: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7765 (abgerufen am: 11.05.2026 )

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