Verkehrsgerichtstag ist zu Ende: Keine höheren Pro­mil­le­g­renz­werte für E-Scooter

27.01.2023

Einige Experten schätzen die Promillegrenze für E-Scooter als zu niedrig ein, sie sollte sich eher an Fahrrädern orientieren. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich jedoch gegen die Anhebung der Grenze aus.

Für Fahrer von E-Scootern hat sich der Verkehrsgerichtstag gegen höhere Promillegrenzwerte ausgesprochen. Das teilten die Fachleute am Freitag in Goslar mit. Für eine Straftat empfiehlt der Verkehrsgerichtstag wie bisher eine Grenze von 1,1 Promille - ebenso wie beim Auto. Ab 0,5 Promille soll eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Darüber hinaus forderte der Gerichtstag, dass bei Fahrten mit 1,1 Promille nicht per se der Führerschein entzogen werden müsse. Je nach Fall sollten Gerichte auch die Möglichkeit haben, nur ein Fahrverbot auszusprechen, hieß es.

Die Experten sprachen sich auch gegen eine ärztliche Meldepflicht fahrungeeigneter Menschen aus. Allerdings solle Ärzten die Möglichkeit gegeben werden, in bestimmten Fällen diese Menschen der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Konkret, wenn der begründete Verdacht auf eine Fahruntauglichkeit bestehe und therapeutische sowie beratende Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Dafür müsse es genaue Angaben geben, an denen sich Ärzte orientieren können.

Der Verkehrsgerichtstag fand von Mittwoch an in Goslar statt. 1624 Teilnehmer aus Deutschland und dem europäischen Ausland nahmen an der jährlichen Tagung teil. Sie zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrsrechtlern und Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Zum Abschluss werden traditionell Empfehlungen abgegeben, die als maßgeblich bei der Gesetzgebung in Deutschland gelten - sich teilweise aber auch an die Europäische Union richten sollen.

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verkehrsgerichtstag ist zu Ende: Keine höheren Promillegrenzwerte für E-Scooter . In: Legal Tribune Online, 27.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50917/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen