Druckversion
Tuesday, 24.01.2023, 08:04 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/verhandlungsbeginn-bverfg-bnd-gesetz-ueberwachung-journalisten-nachrichtendienst/
Fenster schließen
Artikel drucken
39659

BVerfG verhandelt zu Fernmeldeaufklärung: Was darf der BND?

14.01.2020

BVerfG in Karlsruhe

Klaus Eppele - stock.adobe.com

Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es um die Überwachungspraxis des BND. Bürgerrechtler und Journalisten fordern eine strengere Kontrolle des Nachrichtendienstes.

Anzeige

Vor der Verhandlung ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordern Bürgerrechtler und Journalisten eine engmaschigere Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND). Sie wollen unter anderem erreichen, dass der BND niemanden mehr ohne konkreten Verdacht ins Visier nehmen darf. "Wir haben viel zu lange auf pauschale und nicht nachprüfbare Beteuerungen von Geheimdiensten gehört", sagte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer.

Gegen das BND-Gesetz klagen unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova und Reporter ohne Grenzen (ROG). Verfahrensbevollmächtigter ist der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Bäcker. Die Klage koordiniert die GFF gemeinsam mit ROG Deutschland, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, dem Recherchenetzwerk n-ost sowie dem netzwerk recherche.

In dem Gesetz ist die strategische Fernmeldeaufklärung des deutschen Auslandsgeheimdienstes zum ersten Mal genauer geregelt. Die Beschwerdeführer meinen, dass damit einer anlasslosen Massenüberwachung Tür und Tor geöffnet seien. Deutsche Staatsbürger seien zwar theoretisch durch strengere Vorschriften geschützt. Ihre Kommunikation verlässlich auszufiltern, sei aber technisch kaum möglich. Journalisten seien von den problematischen Regelungen ganz besonders betroffen.

"Wenn deutsche Journalisten, die eigentlich nicht überwacht werden dürfen, mit Kollegen in anderen Ländern zusammenarbeiten, die überwacht werden dürfen - dann geraten auch sie ins Schlepptau der strategischen Auslandsaufklärung", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von ROG. Buermeyer sagte: "Die Überwachung einer Telekommunikation muss immer die Ausnahme sein."

BND-Präsident Kahl: Grundrechte ausreichend geschützt

Dagegen betonte BND-Präsident Bruno Kahl vor der Verhandlung die Bedeutung der Arbeit des BND. "Wir sind der Auslandsnachrichtendienst, also müssen wir auch im Ausland Nachrichten beschaffen können", sagte Kahl am Dienstag in Karlsruhe. Die Themen der vergangenen Tage hätten gezeigt, wie sehr die Bundesregierung auf verlässliche Informationen aus der ganzen Welt angewiesen sei. Die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sei ein unverzichtbarer Bestandteil der BND-Beiträge zum Lagebild. Der BND vertraue auf die Weisheit des Gerichts, das auch zu erkennen.

"Wir haben Regeln", sagte Kahl. In dem Gesetz sei eine "sehr, sehr fein getrimmte Kontrolle" etabliert worden. Die Grundrechte der deutschen Bürger und auch der Ausländer würden hinreichend geschützt.

Vor dem BVerfG geht es auch um die grundsätzliche Frage, inwieweit deutsche Grundrechte auch im Ausland für Ausländer gelten. Das Urteil wird frühestens einige Monate nach der Verhandlung erwartet. (Az. 1 BvR 2835/17)

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG verhandelt zu Fernmeldeaufklärung: Was darf der BND? . In: Legal Tribune Online, 14.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39659/ (abgerufen am: 26.01.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Russland-Spionage beim BND - Mut­maß­li­cher Mit­täter in U-Haft
  • "Mehr verfassungswidrige Vorschriften denn je" - Neue Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen refor­miertes BND-Gesetz
  • BVerwG zu möglichem Einsatz von Staatstrojaner gegen Journalisten - Keine vor­beu­gende Klage gegen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung
  • Krone-Schmalz' Persönlichkeitsrecht ist nicht verletzt - His­to­ri­kerin Davies darf ihre Mei­nung weiter äußern
  • Razzia bei Radio Dreyeckland - Sender wehrt sich juris­tisch gegen Durch­su­chung
  • Rechtsgebiete
    • Öffentliches Recht
  • Themen
    • Bundesnachrichtendienst
    • Geheimdienste
    • Journalismus
    • Pressefreiheit
    • Überwachung
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
TopJOBS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als IT Pro­jekt­lei­ter (m/w/d) - Un­ter­sch­leißh­eim (bei...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Un­ter­sch­leißh­eim und 1 wei­te­re

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Frank­furt am Main

Be­reichs­lei­tung Soft­wa­re Ent­wick­lung - On­li­ne Ac­co­un­ting (m/w/d) -...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Lud­wigs­burg

Part­ner Ma­na­ger:in An­walts­netz­werk in Teil­zeit (m/w/d)

KLUGO GmbH , Köln

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als Kun­den­be­ra­ter (m/w/d) - Soft­wa­re- und Pro­zess­be­ra­tung...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz , Wies­ba­den

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Dres­den und 4 wei­te­re

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Update Datenschutzrecht

26.01.2023

Fieldfisher Energy Update: Solar Freifläche

26.01.2023

Rechtsprechungs­report: Gewerb­liches Mietrecht

26.01.2023

Fieldfisher Energy Update: Solar Aufdach

27.01.2023

Rechtsprechungs­report: Insolvenz & Restrukturierung

27.01.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH