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BVerfG verhandelt zu Fernmeldeaufklärung: Was darf der BND?

14.01.2020

BVerfG in Karlsruhe

Klaus Eppele - stock.adobe.com

Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es um die Überwachungspraxis des BND. Bürgerrechtler und Journalisten fordern eine strengere Kontrolle des Nachrichtendienstes.

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Vor der Verhandlung ihrer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordern Bürgerrechtler und Journalisten eine engmaschigere Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND). Sie wollen unter anderem erreichen, dass der BND niemanden mehr ohne konkreten Verdacht ins Visier nehmen darf. "Wir haben viel zu lange auf pauschale und nicht nachprüfbare Beteuerungen von Geheimdiensten gehört", sagte der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer.

Gegen das BND-Gesetz klagen unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova und Reporter ohne Grenzen (ROG). Verfahrensbevollmächtigter ist der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Bäcker. Die Klage koordiniert die GFF gemeinsam mit ROG Deutschland, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, dem Recherchenetzwerk n-ost sowie dem netzwerk recherche.

In dem Gesetz ist die strategische Fernmeldeaufklärung des deutschen Auslandsgeheimdienstes zum ersten Mal genauer geregelt. Die Beschwerdeführer meinen, dass damit einer anlasslosen Massenüberwachung Tür und Tor geöffnet seien. Deutsche Staatsbürger seien zwar theoretisch durch strengere Vorschriften geschützt. Ihre Kommunikation verlässlich auszufiltern, sei aber technisch kaum möglich. Journalisten seien von den problematischen Regelungen ganz besonders betroffen.

"Wenn deutsche Journalisten, die eigentlich nicht überwacht werden dürfen, mit Kollegen in anderen Ländern zusammenarbeiten, die überwacht werden dürfen - dann geraten auch sie ins Schlepptau der strategischen Auslandsaufklärung", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von ROG. Buermeyer sagte: "Die Überwachung einer Telekommunikation muss immer die Ausnahme sein."

BND-Präsident Kahl: Grundrechte ausreichend geschützt

Dagegen betonte BND-Präsident Bruno Kahl vor der Verhandlung die Bedeutung der Arbeit des BND. "Wir sind der Auslandsnachrichtendienst, also müssen wir auch im Ausland Nachrichten beschaffen können", sagte Kahl am Dienstag in Karlsruhe. Die Themen der vergangenen Tage hätten gezeigt, wie sehr die Bundesregierung auf verlässliche Informationen aus der ganzen Welt angewiesen sei. Die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sei ein unverzichtbarer Bestandteil der BND-Beiträge zum Lagebild. Der BND vertraue auf die Weisheit des Gerichts, das auch zu erkennen.

"Wir haben Regeln", sagte Kahl. In dem Gesetz sei eine "sehr, sehr fein getrimmte Kontrolle" etabliert worden. Die Grundrechte der deutschen Bürger und auch der Ausländer würden hinreichend geschützt.

Vor dem BVerfG geht es auch um die grundsätzliche Frage, inwieweit deutsche Grundrechte auch im Ausland für Ausländer gelten. Das Urteil wird frühestens einige Monate nach der Verhandlung erwartet. (Az. 1 BvR 2835/17)

dpa/acr/LTO-Redaktion

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BVerfG verhandelt zu Fernmeldeaufklärung: Was darf der BND? . In: Legal Tribune Online, 14.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39659/ (abgerufen am: 23.09.2023 )

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