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Verhandlung am BVerwG: Ist die Corona-Impfpf­licht für Sol­daten rech­tens?

07.06.2022

Soldatin zieht eine Spritze mit einer Corona-Impfung auf

Ist die Impflicht für Soldatinnen und Soldaten rechtens? Das BVerwG verhandelt in dieser Woche weiter. Bild: picture alliance / photothek | Florian Gaertner

Für Soldatinnen und Soldaten ist die Impfung gegen Corona verbindlich. Zwei Offiziere sehen darin eine Verletzung ihrer Grundrechte. Am Dienstag verhandelte das BVerwG über den Fall bis in den Abend hinein.

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Dienstag zur Frage der Rechtmäßigkeit der Corona-Impfpflicht für Soldatinnen und Soldaten verhandelt. Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt (Az. 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22). Der 1. Wehrdienstsenat des BVerwG ist dabei in erster und letzter Instanz zuständig.

Die Anwälte der Offiziere stellten in Leipzig infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet ist. Sie bezweifelten auch, dass Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung sei - insbesondere für die Berufsgruppe der in aller Regel körperlich gut verfassten Soldatinnen und Soldaten. Die Anwälte warfen dem Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag unter anderem vor, gewisse Daten für eine Einschätzung nicht zu berücksichtigen oder zu manipulieren. Dafür gab es im voll besetzen großen Sitzungssaal Applaus aus dem Publikum.

Ein Vertreter des RKI hat am Dienstag dagegen die Wirksamkeit der Impfung unterstrichen. "Der Schutz vor einer schweren Erkrankung ist ein halbes Jahr nach dem Booster auch bei der Omikron-Variante sehr stabil und nur leicht abnehmend", sagte der Leiter der Impfprävention beim RKI, Ole Wichmann. Der Schutz vor einem milden Verlauf oder einer Übertragung nehme mit der Zeit aber deutlich ab.

Der Mediziner und Epidemiologe des RKI stützte seine Angaben neben den Meldedaten der Gesundheitsämter vor allem auf RKI-Studien und internationale Erhebungen. Aktuelle Daten zur Wirksamkeit der Impfstoffe will das RKI demnach in etwa zwei Wochen vorlegen. "An dem Schutz vor schweren Verläufen wird sich aber nichts ändern", betonte Wichmann.

Bereits am ersten Verhandlungstag im Mai hatte der Senat bis in den Abend hinein verhandelt, ebenso wie auch am Dienstag. Einen weiteren Verhandlungstag hat der Senat für Mittwoch vorgesehen. Ob dann eine Entscheidung verkündet wird, ist noch unklar. Um 10 Uhr vormittags soll es am Mittwoch nach LTO-Informationen weitergehen.

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich auf. Wer sich der Impfpflicht widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Laut einer vorläufigen Erhebung des Verteidigungsministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Verhandlung am BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48679 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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