BGH lehnt Revision ab: Urteile zu Hetzjagd auf Migranten rechtskräftig

05.10.2012

Der BGH hat die Urteile gegen zwei junge Männer wegen eines ausländerfeindlichen Angriffs in Winterbach im Rems-Murr-Kreis bestätigt. Die beiden hatten sich an der Verfolgung von jungen Männern mit ausländischen Wurzeln beteiligt, konkrete Verletzungshandlungen konnten den Angeklagten allerdings nicht zugeordnet werden.

Eine Gruppe von Rechtsextremen hatte nach einer Grillparty in einer Nacht im April 2011 eine Gruppe von überwiegend türkischstämmigen Jugendlichen und deren Familien angegriffen. Mehrere Opfer flüchteten in eine Gartenhütte. Mindestens ein Beteiligter aus der Gruppe der Angreifer zündete daraufhin die Hütte an. Wer es war, konnte jedoch nicht ermittelt werden. Mehrere Angegriffene erlitten Verletzungen.

Aufgrund des gemeinsamen Tatentschlusses hat das Landgericht (LG) Stuttgart die Verletzungsfolgen beiden Angeklagten zugerechnet und sie wegen gefährlicher, gemeinschaftlich begangener Körperverletzung schuldig gesprochen. Der 21-Jährige wurde zu zwei Jahren und fünf Monaten Jugendstrafe, der 22-Jährige zu ebensolanger Freiheitsstrafe verurteilt (Urt. v. 26.03.2012, Az. 3 KLs 3 Js 31114/11 Hw).

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revisionen der beiden Männer als unbegründet verworfen, da keine Rechtsfehler vorlägen (Beschl. v. 25.09.2012, Az. 1 StR 412/12).

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH lehnt Revision ab: Urteile zu Hetzjagd auf Migranten rechtskräftig . In: Legal Tribune Online, 05.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7243/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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