VerfGH Rheinland-Pfalz zu Wahlvorschlägen: Piraten müssen Geschlechterangaben machen

07.01.2015

Parteien müssen nach dem Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz eine Aufstellung der Wahlvorschläge einreichen. Dabei müssen die Bewerber auch jeweils getrennt nach Geschlecht ausgewiesen sein. Daran störte sich die Piratenpartei so sehr, dass sie vor den VerfGH zog. Genützt hat das aber nichts.

Parteien müssen bei der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge Angaben zu dem jeweiligen Geschlecht der angetretenen und gewählten Bewerber machen. Die Richter des Verfassungsgerchtshofs (VerfGH) Rheinland-Pfalz wiesen einen Antrag der Piratenpartei gegen die entsprechende Regelung des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes (KomWG) ab (Urt. v. 15.12.2014, Az. VGH O 22/12).

Die Partei hatte aus politisch-inhaltlichen Gründen abgelehnt, ihre Mitglieder in die Kategorien "männlich" oder "weiblich" einzuordnen. Die Partei sei aber nicht in ihren Rechten verletzt, weil das Gesetz anordnet, dass die Angaben zur Geschlechterparität erhoben und bekannt gemacht werden müssen, so das Urteil. Die Verpflichtung hierzu führe nicht zu einer Grundrechtsbetroffenheit aller Parteimitglieder. Auch die Partei selbst werde nicht betroffen, betonten die Richter. Eine politische Überzeugung befreie nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Es sei der richtige Weg, so das Gericht, eine Änderung dieser Regelung auf dem demokratischen Wege herbeizuführen.

Sofern einzelne Mitglieder insoweit von den Regelungen des KomWG betroffen seien, als ihnen eine Geschlechterangabe aus individuell-persönlichen Gründen nicht möglich ist, sehe das KomWG Spielraum für die Berücksichtigung besonderer Einzelfälle vor, so die Entscheidung. Dann gehe es aber um die individuellen Rechte der Mitglieder. Die Piratenpartei selbst sei dann nicht betroffen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VerfGH Rheinland-Pfalz zu Wahlvorschlägen: Piraten müssen Geschlechterangaben machen . In: Legal Tribune Online, 07.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14295/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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