VerfGH Rheinland-Pfalz verhandelt über Temposünder: Buß­gelder rechts­widrig, weil Blitzer-Mess­daten unzu­rei­chend?

13.01.2020

Seit einem Urteil des saarländischen VerfGH wehren sich zahlreiche Temposünder vor Gericht gegen ihre Geldbußen. Nun müssen die Koblenzer Verfassungsrichter die Messtechnik der Blitzgeräte bewerten.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VerfGH) beschäftigt sich mit einem stark diskutierten Thema: Radarfallen. Am kommenden Mittwoch geht es vor dem höchsten Gericht des Landes in Koblenz in einer mündlichen Verhandlung um die Verwertbarkeit von Blitzerdaten.

Der Beschwerdeführer soll im Oktober 2017 auf der A1 nahe Wittlich 34 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein. Eine Radarfalle in einem Anhänger erwischte den Mann. Er kassierte daraufhin im Februar 2018 eine Geldbuße von 120 Euro. Dagegen wehrte er sich vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz - jeweils vergeblich.

In einer Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH gegen die Verurteilung des Autofahrers kritisieren dessen Anwälte Monika Zimmer-Gratz und Alexander Gratz, das Anhänger-Blitzgerät speichere keine Rohmessdaten für Überprüfungen auf etwaige Messfehler; gespeichert werde nur das Endergebnis. Auch die Gebrauchsanweisung und die Messstatistik der mobilen Radarfalle PoliScan FM1 der Firma Vitronic hätten sie nicht einsehen können, um sie für ihre anwaltliche Tätigkeit in dem Verfahren nutzen zu können.

VerfGH Saarland: Blitzer-Bußgeldbescheide rechtswidrig

"Außerdem hätte das Oberlandesgericht die Sache zur grundsätzlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen", sagen die beiden Juristen. Sie verwiesen auf ein Urteil, das sie im Juli 2019 vor dem VerfGH des Saarlandes erstritten haben. Messungen des Blitzgeräts Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik durften demnach in Bußgeldverfahren vorerst nicht verwendet werden: Gewisse Messdaten würden nicht gespeichert, was das Recht des betroffenen Autofahrers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletze, so die Verfassungsrichter des Saarlands.

Sollte der VerfGH in Koblenz den saarländischen Kollegen folgen, wären laut den Juristen Zimmer-Gratz und Gratz die Messungen der Radarfallen-Anhänger in Rheinland-Pfalz ebenfalls "nicht mehr verwertbar und laufende Verfahren müssten eingestellt werden". Vergleichbare Verfahren seien auch bei weiteren Verfassungsgerichten anhängig.

Bundesweit herrscht unter Gerichten keine Einigkeit

Es gibt aber auch Gerichte mit einer anderen Auffassung als der des VerfGH des Saarlandes. Der Düsseldorfer Verkehrsrechtler Tom Louven zum Beispiel verweist auf eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2019. Dass eine Geschwindigkeitsmessung später nicht mehr in allen Details nachvollzogen werden könne, stehe der Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht entgegen, entschied das Düsseldorfer Gericht. Auch Bußgeldstellen haben sich laut Louven von dem saarländischen Urteil distanziert. Das Argument: Es drohe ein Flickenteppich von Behördenentscheidungen, ein unterschiedlicher Umgang mit Messgeräten verschiedener Hersteller und dann auch noch in den verschiedenen Bundesländern. Grundsätzlich lässt sich Louven zufolge der Konflikt mit Änderungen in der Software der Blitzgeräte lösen, wie beispielsweise Jenoptik nach der Entscheidung des saarländischen VerfGH sie bereits angekündigt hat.

Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat nach eigener Aussage dem VerfGH in Koblenz über das Justizressort eine Stellungnahme zukommen lassen. Die Hersteller der von der Polizei im Land eingesetzten Messtechnik hätten versichert, dass ihre Sensoren Rohmessdaten speicherten, teilt Ministeriumssprecher Joachim Winkler mit. Eine Entscheidung der höchsten Richter in Rheinland-Pfalz wird erst in mehreren Wochen erwartet.

Blitzer sollen Rasern die Lust am Bleifuß auf dem Gaspedal nehmen, lassen aber auch die Staatskasse klingeln. Es ist ein Massenphänomen: 2017 hat die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer laut Winkler rund 1,5 Millionen Verfahren wegen zu hohen Tempos bearbeitet, 2018 fast 1,9 Millionen Verfahren. "Die Einnahmen auf Grund von Verwarnungs- und Bußgeldern beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 58 Millionen Euro, im Jahr 2018 auf insgesamt rund 73 Millionen Euro", ergänzte der Sprecher. Als Grund für die Steigerung vermutet er die Anschaffung von zehn zusätzlichen Radarfallen auf Anhängern. Die Einnahmen der kommunalen Blitzer sind in all diesen Zahlen noch gar nicht enthalten.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VerfGH Rheinland-Pfalz verhandelt über Temposünder: Bußgelder rechtswidrig, weil Blitzer-Messdaten unzureichend? . In: Legal Tribune Online, 13.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39645/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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