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Verfassungsgerichtshof NRW: Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Ver­samm­lungs­ge­setz NRW ein­ge­reicht

04.01.2023

Polizisten begleiten eine Demonstration der Initiative "Versammlungsgesetz NRW stoppen" gegen das geplante Verschärfung des Versammlungsrechts der nordrhein-westfälischen Landesregierung.

Bereits vor Inkrafttreten des VersG hatten Parteien, Gewerkschaften und Bürger gegen das Gesetz protestiert. Jetzt kann sich der VerfGH NRW zu den Bedenken äußern. Foto: picture alliance/dpa | Henning Kaiser

Seit Januar 2022 gilt in NRW ein umstrittenes Versammlungsgesetz. Die GFF hält das Gesetz für verfassungswidrig und hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Eilantrag an den VerfGH gewandt.

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Die neuen Straftatbestände, die erweiterten Überwachungsbefugnisse und das "präzedenzlose Totalverbot" – die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit dem Bündnis "Versammlungsgesetz NRW stoppen!" Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) erhoben. Laut Pressemitteilung der GFF werden die insgesamt acht Beschwerdeführenden im Verfahren von Professor Tristan Barczak von der Universität Passau vertreten. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Verfassungsbeschwerde und des Eilantrags am Mittwoch.

Das Versammlungsgesetz hatte am 1. Januar 2022 das bislang geltende bundesrechtliche Versammlungsgesetz abgelöst und galt von vornherein als hoch umstritten. Dem Gesetzesvorhaben waren monatelange Proteste von Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen vorausgegangen. Groß war die Sorge vor einer zu weitgehenden Beschränkung des Demonstrationsrechts. Schließlich kam das Gesetz nach Anpassungen unter Zustimmung der Regierungsfraktionen zustande, die Opposition aus SPD und Grünen stimmte dagegen und die AfD enthielt sich.

"Offener Bruch mit verfassungsrechtlicher Rechtsprechung"

Die GFF möchte mit der Verfassungsbeschwerde erreichen, dass die Normen für nichtig erklärt werden. Joschka Selinger, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF, ist überzeugt, dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. Es handele sich um einen "offenen Bruch mit der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit".

Dabei sind die Kritikpunkte an dem Gesetz vielfältig. So seien die Regelungen zum Störungs-, Vermummungs- und Militanzverbot zu weitreichend und unbestimmt. Die Ausdehnung der Befugnis zur Videoüberwachung könne einschüchternde und abschreckende Wirkung haben. Außerdem werde mit dem Versammlungsverbot auf Bundesautobahnen ein öffentlicher Raum prinzipiell von der Versammlungsfreiheit ausgeschlossen. In der Kombination würden diese Regeln Menschen davon abhalten, von ihrer Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen.

Vorwurf: Keine Neutralität gegenüber Klimaaktivisten

Zwar sei das Gesetz ursprünglich geschaffen worden, um Einschüchterung durch Rechtsextremisten und den sog. Schwarzen Block zu unterbinden, ein häufiger Anwendungsfall ist jedoch auch der Klimaprotest. So sind etwa in Kürze wieder größere Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Klimaschützern bei der Räumung des Ortes Lützerath im Rheinischen Braunkohlerevier zu erwarten. Aufgrund der besonderen Betroffenheit der Klimaproteste wird die GFF daher mit ihren Vorwürfen deutlich: "Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat hier seine staatliche Neutralität gegenüber zulässigen Versammlungsanliegen aufgegeben und die Grundrechte der Aktivist*innen verfassungswidrig einschränkt."

Die nun eingereichte Verfassungsbeschwerde verfolge dabei Ziele, die über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinausgehen: Ähnlichen Tendenzen in anderen Bundesländern solle vorgebeugt und so eine schrittweise Aushöhlung der Versammlungsfreiheit verhindert werden, heißt es seitens der GFF.

lm/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Verfassungsgerichtshof NRW: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50657 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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