VerfGH NRW: Ärger um Rie­sensee bei Düren

21.09.2011

Die Münsteraner Richter wollen Ende Oktober über den Streit um den geplanten riesigen See im Braunkohlegebiet Inden entscheiden. Geklagt hat die Stadt Düren. Sie sieht sich durch das Gewässer in ihren Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.

Die Landesregierung hält die Klage für unzulässig. Der Kommune entstehe durch eine Flutung des Braunkohlelochs im Tagebau Inden "insgesamt kein Schaden", sagte ihr Rechtsvertreter am Mittwoch beim Prozess in Münster.

Zudem seien die eigenen Pläne von Düren, wie die Fläche zu nutzen sei, noch nicht sehr weit gereift. Die Landesregierung greife daher nicht in die Planungshoheit ein und verletze somit auch nicht die Verfassung. Der Vertreter der Stadt Düren wies das zurück. Jahrzehnte im Voraus konkrete Planungen zu betreiben, sei schlicht "unsolide". Düren will das Loch mit Erdreich auffüllen lassen. Das Spektrum der Nutzungsmöglichkeiten reiche dann von Landwirtschaft bis zu Wohnhäusern und Gewerbegebieten. Ein großer See nehme der Stadt viele Spielräume.

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) äußerte sich bei der Verhandlung am Mittwoch nicht konkret zu den Erfolgsaussichten der Klage. Präsident Michael Bertrams deutete jedoch Skepsis an. Die weiter reichenden Planungen einer Kommune, die das Gesetz schützen soll, seien gewöhnlich mehr als das, was Düren an Plänen vorgelegt habe.

Gemeinde Inden befürwortet "Indeschen Ozean"

Der See im Braunkohlerevier Inden soll über einen Zeitraum von 25 Jahren angefüllt werden und später elf Quadratkilometer groß sein. Nur sechs Kilometer weiter soll im Tagebau Hambach sogar ein Gewässer entstehen, das mit rund 40 Quadratkilometern Deutschlands zweitgrößter See nach dem Bodensee sein wird. Durch diese geplante Seenplatte fühlt sich die Stadt Düren abgeschnürt.

Das im Volksmund "Indescher Ozean" genannte geplante Gewässer liegt jedoch zu 87 Prozent auf dem Grund der Gemeinde Inden, die die Flutung befürwortet. Der Braunkohleplan hatte ursprünglich die Verfüllung des Lochs mit Erdreich vorgesehen, war aber im Juni 2009 abgeändert worden. Düren will erreichen, dass wieder die alte Fassung gilt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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VerfGH NRW: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4360 (abgerufen am: 11.11.2024 )

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