Druckversion
Freitag, 9.10.2026, 19:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/verfgh-nrw-6-20-beweiserhebung-minderheit-u-ausschuss-hackerangriff-biesenbach-verbindungsdaten
Fenster schließen
Artikel drucken
42192

VerfGH NRW zu Rechten der Opposition im U-Ausschuss "Hackerangriff": Jus­tiz­mi­nister Bie­sen­bach muss Handy-Ver­bin­dungs­daten her­aus­geben

14.07.2020

Landtag NRW

Hans-Peter Reichartz - stock.adobe.com

Union und FDP haben im U-Ausschuss um den angeblichen Hackerangriff auf Ex-NRW-Landwirtschaftsministerin Schulze Föcking einen Antrag von SPD und Grünen zu Unrecht abgelehnt. Justizminister Biesenbach muss seine Handy-Verbindungsdaten offenlegen. 

Anzeige

Die Mehrheit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Hackerangriff" hat Beweisanträge der Ausschussminderheit teilweise zu Unrecht abgelehnt. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Nordrhein-Westfalen am Dienstag in Münster entschieden (Urt. v. 14.07.2020 Az. VerfGH 6/20). Die Beweisanträge der Fraktionen von SPD und Grünen zur Herausgabe von Handy-Verbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hätten von der Mehrheit von CDU und FDP zumindest zu einem Teil nicht abgeschmettert werden dürfen, urteilten die Verfassungsrichter. Sie sehen darin eine Verletzung des aus Art. 41 Abs. 1 S. 2 der Landesverfassung (LV) folgenden Rechts der Ausschussminderheit auf Beweiserhebung.

Hintergrund der Geschichte ist ein vermeintlicher Hackerangriff auf Fernseher und Tablet der Familie der damaligen Agrarministerin Christina Schulze-Föcking (CDU) im März 2018, der sich später als Bedienungsfehler entpuppte. Der zuständige Oberstaatsanwalt hatte der Ministerin bereits bei dem Ortstermin auf ihrem Hof am 29. März 2018 mitgeteilt, dass es nach den Ermittlungsergebnissen keinen Hackerangriff gab. Eingestellt wurden die Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt aber nicht. CDU und FDP blieben wochenlang weiter bei der Version des Hackerangriffs. Erst am 9. Mai teilte Schulze-Föcking mit, dass es sich statt eines Hackerangriffs um einen Bedienfehler handelte.

In dem Ausschuss geht es um die Frage, wann und wie lange der Justizminister mit Schulze-Föcking und dem leitenden Oberstaatsanwalt während dessen Ortbesuch auf dem Hof telefoniert hat. Weil die Ermittlungen weitergeführt wurden, vermutet die Opposition eine Einflussnahme Biesenbachs und eine Täuschung der Öffentlichkeit, um die damals bereits angeschlagene Agrarministerin zu schützen.

Biesenbach will Daten herausgeben

Konkret forderten SPD und Grüne, die im Ausschuss eine Minderheit stellen, per Beweisantrag von Biesenbach die Herausgabe von Verbindungsdaten seines Mobiltelefons, gegebenenfalls nach einer vorherigen Abfrage bei den jeweiligen Providern. Ein zweiter Beweisantrag betraf die weiteren dienstlichen Telefonverbindungsdaten zwischen Biesenbach, Schulze-Föcking, einem Staatssekretär und dem zuständigen Oberstaatsanwalt für den Zeitraum vom 15. März 2018 bis zum 13. Juni 2018.

Die Ausschussmehrheit aus den Regierungsparteien lehnte dies als unzulässig ab. Die Anträge seien unbestimmt, gingen über den Untersuchungsgegenstand des Ausschusses hinaus und verstießen gegen das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so CDU und FDP zur Begründung. Die Opposition leitete gegen die Ausschussmehrheit daraufhin ein Organstreitverfahren ein. Zuletzt hatte Biesenbach zwar im Vorfeld der mündlichen Verhandlung Mitte Juni zugesagt, die Daten auch ohne Urteil in Münster herausrücken zu wollen. Doch der Rechtsstreit ging weiter, das Interesse an der Klärung der Rechtsfragen bestehe fort, so der VerfGH am Dienstag. 

Nach Ansicht des VerfGH war der Beweisantrag auch für dienstliche Verbindungsdaten des privaten Mobiltelefons des Ministers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt legitim. Gegenstand eines Herausgabeverlangens zur Beweisverschaffung durch den Untersuchungsausschuss könnten grundsätzlich alle sächlichen Beweismittel sein, die sich im Herrschaftsbereich des Adressaten befänden, so der VerfGH.  Einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis sah das Gericht in diesem Fall nicht. Sofern die Beweisanträge die Grundrechte der Betroffenen überhaupt berührten, seien die Eingriffe jedenfalls verhältnismäßig, weil sie allein auf die dienstliche Sphäre beschränkt blieben.

Anzeige

Opposition: Minderheitsrecht ist gestärkt worden

Die angestrebte Verpflichtung zur Abfrage der Verbindungsdaten bei den Providern haben Union und FDP laut VerfGH dagegen zu Recht angelehnt. Die Beschaffung von Beweismitteln aus dem Herrschaftsbereich Dritter gehe über die von Art. 41 Abs. 1 Satz 2 LV erfasste Beweiserhebung hinaus, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Ein zweiter Beweisantrag von SPD und Grünen sei ebenfalls zu Recht abgelehnt worden, weil er zeitlich zu weit gefasst gewesen sei.  Das Justizministerium habe vorangegangene Erklärungen über einen vermeintlichen Hackerangriff nämlich bereits am 9. Mai 2018 richtiggestellt.

Die Opposition im Landtag begrüßte die Entscheidung. Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, sprach von einer Lektion im Parlamentsrecht für CDU und FDP. "Es ist peinlich, dass CDU und FDP sich in ihrem offensichtlich rechtswidrigen Verhalten nur noch durch das höchste Gericht in NRW stoppen lassen", so Dahms. Auch Norwich Rüße, Obmann der Grünen-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, zeigte sich erfreut über das Urteil. "Mit dem heutigen Urteil ist entschieden, dass das Recht der Minderheit, begründete Beweisanträge zu stellen und Beweise zu erheben, nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach ausgehebelt werden kann. Damit ist das im parlamentarischen Betrieb so wichtige Minderheitsrecht gestärkt worden", sagte Rüße.

Während die Verfassungsrichter den Gang nach Münster als begründet bezeichneten, sprach die CDU-Fraktion nach dem Urteil von "Triumpfgeheul der Opposition". "Dass SPD und Grüne überhaupt geklagt und dann ihre Klage aufrechterhalten haben, zeigt, dass es ihnen nie um Aufklärungsarbeit im Landtag ging. Das Triumphgeheul der Opposition ist bei dem heutigen Urteil völlig fehl am Platz", sagte der Sprecher der CDU im Ausschuss, Olaf Lehne, laut Mitteilung. Das Gericht habe SPD und Grünen jetzt erklärt, "wie sie ihren Antrag im Landtag rechtlich sauber hätten formulieren müssen und für welchen Zeitraum der Handyverbindungsdaten". Lehne weiter: "Wir haben der Opposition im Ausschuss und in Obleute-Runden dazu im Vorfeld mehrfach die Gelegenheit gegeben. Einem korrekten Antrag hätten wir zugestimmt, ein Gericht hätte man hierzu nie bemühen müssen."

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VerfGH NRW zu Rechten der Opposition im U-Ausschuss "Hackerangriff": . In: Legal Tribune Online, 14.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42192 (abgerufen am: 11.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Landtag
    • Parlament
    • Politik
    • Politiker
    • Untersuchungsausschuss
  • Gerichte
    • Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Wolfgang Janisch 09.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Wolf­gang Janisch

"Es ist eine Geschichte des Versagens der politischen Institutionen", sagt Wolfgang Janisch zum Umgang mit einem AfD-Verbotsantrag. Der Journalist hadert mit medialem Politik-Bashing und verrät, welchen Paragrafen er für verzichtbar hält.

Artikel lesen
Elif Eralp bei einer 7.-Oktober-Gedenkaktion in Berlin 07.10.2026
Extremismus

Kritik an Elif Eralp nach Berlinwahl:

Was ist die Rote Hilfe?

Die Linken-Wahlsiegerin muss sich Fragen gefallen lassen, weil sie bis 2025 Mitglied der Roten Hilfe war. Handelt es sich dabei um eine harmlose linke Anwaltsvermittlung oder um eine Organisation, die kein Problem mit politischer Gewalt hat?

Artikel lesen
Zwei Männer umarmen sich, während im Hintergrund weitere Personen applaudieren. Rechts im Bild ist ein dritter Mann zu sehen. 06.10.2026
AfD

Wahl von Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt:

Selbst die Radi­kalsten in der AfD sind mehr­heits­fähig

Erstmals stellt die AfD mit Tobias Rausch in Sachsen-Anhalt einen Landtagspräsidenten. Doch ein richtig schwarzer Tag für die freiheitlich-demokratische Grundordnung wurde der Tag erst bei der zweiten Wahl, kommentiert Felix W. Zimmermann. 

Artikel lesen
Anne Brorhilker 02.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Anne Bror­hilker

"Die gesetzlich mildere Behandlung von Steuerhinterziehung im Vergleich zum allgemeinen Betrug finde ich nicht plausibel", sagt Anne Brorhilker. Sie erklärt ihr Verständnis von Gerechtigkeit und verrät, wie sie Vergleiche mit Robin Hood findet.

Artikel lesen
Zwei Männer sitzen an einem Tisch in einem Sitzungssaal, Papiere liegen vor ihnen. 30.09.2026
AfD

Erste Anhörung zu AfD-Verbot:

"Das ist kein Prüf­ver­fahren, das ist ein Par­tei­ver­bots­ver­fahren"

Eine Expertenanhörung im Thüringer Landtag soll klären, ob ein AfD-Verbotsverfahren geprüft werden sollte. Gleichzeitig formieren sich im Bund Mehrheiten für konkrete Schritte Richtung Verbotsantrag.

Artikel lesen
Klaus Holetschek (l.), Vorsitzender der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern (m.), und Alexander Hoffmann, CSU-Landesgruppenvorsitzender im Bundestag (r.) 29.09.2026
Länderfinanzausgleich

Länderfinanzausgleich und Hauptstadtfinanzierungsvertrag:

Rechts­ex­perten halten Gel­d­entzug für Berlin wegen Links­re­gie­rung für abwegig

Nach dem Wahlsieg der Linkspartei in Berlin könnte diese bald die Regierung anführen. Die unionsgeführten Bundesländer wollen der Hauptstadt daher den Geldhahn abdrehen. Wäre dies rechtlich belastbar? Juristen haben erhebliche Zweifel.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - En­viron­ment, Plan­ning, Re­gu­lato­ry

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen
Jus­t­i­tiar/in (m/w/d)

Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH