Vor dem Hamburgischen VerfG rügen die Initiatoren des 2025 gescheiterten Volksentscheids zum Grundeinkommen mehrere Fehler. Das Gericht erkannte zwar Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot. Für eine Wiederholung reichte es aber nicht.
Der im vergangenen Jahr deutlich verloren gegangene Volksentscheid zu einem bedingungslosen Grundeinkommen wird nicht wiederholt. Das Hamburgische Verfassungsgericht (VerfG) erkannte zwar Verstöße der Regierungsfraktionen von SPD und Grüne gegen das Sachlichkeitsgebot an, wies die Anträge der Initiatoren jedoch vollumfänglich zurück. Die Verstöße seien nicht gewichtig genug. Weitere Fehler erkannte der VerfG nicht (Urt. v. 02.10.2026, Az. HVerfG 10/25).
"Hamburg testet Grundeinkommen": Unter diesem Titel stellten die Initiatoren in Hamburg bundesweit erstmals einen staatlichen Modellversuch zum Grundeinkommen zur Volksabstimmung. 2.000 repräsentativ ausgewählte Hamburgerinnen und Hamburger sollten drei Jahre lang mit einem Grundeinkommen ausgestattet werden. 2025 wären dies monatlich 1.346 Euro zuzüglich Krankenversicherung gewesen; eigene Einkommen würden jedoch angerechnet. In einem wissenschaftlichen Verfahren wollte die Initiative zudem herausfinden, ob das Grundeinkommen funktionieren kann.
Am 12. Oktober 2025 stimmten jedoch 62,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger gegen die Vorlage der Initiative, nur 37,3 Prozent votierten dafür. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 43,7 Prozent.
Diese Abstimmung halten die Initiatoren für fehlerhaft. Sie bemängeln drei Dinge: Erstens sei ein Teil der Abstimmungsunterlagen verschickt worden, acht Tage bevor die begleitende Plakatkampagne überhaupt antragsfrei habe gestartet werden dürfen. Zweitens habe vor allem Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsverbot verletzt, indem er sich mehrfach gegen den Volksentscheid "Hamburg testet Grundeinkommen" geäußert habe. Und drittens hätten die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in ihrer den Abstimmungsunterlagen beigefügten Stellungnahme die Unwahrheit behauptet.
VerfG: Senatsmitglieder haben sich als Parteipolitiker geäußert
Diese Einwände erkannte das VerfG nur zum Teil an. Der Versandtermin des Informationshefts zur Volksabstimmung und Äußerungen von Regierungsmitgliedern in ihrer Funktion als Parteipolitiker seien nicht zu beanstanden, erklärte das Gericht. Teilweise begründet sei dagegen die Beschwerde der Initiatoren, dass die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen ihr Sachlichkeitsgebot teilweise missachtet hätten. Allerdings seien die Verstöße nicht so gewichtig, dass die Abstimmung wiederholt werden müsste.
Dass Abstimmungsunterlagen bereits vor dem Stichtag versandt worden sind, ab dem in der Stadt ohne Genehmigung Plakate aufgehängt werden durften, sei zwar zutreffend, erklärte das Gericht. Rechtlich sei das aber nicht zu beanstanden, da das Volksabstimmungsgesetz keine Vorgaben mache, ab wann die Unterlagen verschickt werden dürfen. Sie müssten lediglich spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag vorliegen.
Ebenfalls kein Problem hat das Gericht mit Äußerungen von Senatorinnen und Senatoren zum Volksentscheid. Sie hätten ihr Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot nicht verletzt. “Denn die betreffenden Äußerungen von Senatsmitgliedern im Vorfeld der Volksabstimmung erfolgten nicht in amtlicher Eigenschaft”, sagte Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler. Diese – allen voran Finanzsenator Dressel – hätten sich ausdrücklich als SPD-Parteipolitiker geäußert.
Dass der Senat für die Abwicklung des Volksentscheids einschließlich Feststellung des Ergebnisses zuständig ist, heißt nach Auffassung des Gerichts nicht, dass er sich außerhalb seiner Funktion als Abstimmungsleitung zur Vorlage zwingend neutral verhalten muss. Er könne unter Wahrung des Sachlichkeitsgebots durchaus zum Volksentscheid Stellung nehmen.
Äußerungen nicht nachvollziehbar: Gericht rügt Regierungsfraktionen
Der Vorwurf, dass die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im amtlichen Informationsheft an mehreren Stellen gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen hätten, sei dagegen teilweise begründet. "Die hiermit aufgezeigten Fehler im Abstimmungsverfahren erweisen sich im Ergebnis jedoch nicht als so gewichtig, dass sie das Interesse an dem Bestand des Abstimmungsergebnisses überwiegen könnten", so Voßkühler bei der Urteilsverkündung.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hatten in ihrer Stellungnahme zur Abstimmung unter anderem erklärt, dass das Projekt "mindestens 46 Millionen Euro" kosten werde. Das sei objektiv unzutreffend und nicht nachvollziehbar, erklärte die Gerichtspräsidentin unter Verweis auf den zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf. Dort ist dargestellt, dass 46 Millionen Euro die Höchstsumme seien und die tatsächlichen Kosten wohl deutlich geringer, etwa 36 Millionen Euro, ausfielen.
Trotz der Niederlage vor Gericht sieht Antragsteller Otto Lüdemann die Initiative als einen Etappenerfolg auf dem Weg zum Grundeinkommen. 2016 hätten in der Schweiz 23 Prozent für ein Grundeinkommen gestimmt. “Beim Hamburger Volksentscheid 2025 stimmten 37 Prozent für den Modellversuch”, sagte Lüdemann. Damit sei die Zustimmung in Hamburg deutlich höher gewesen – obwohl hier ein konkreter Gesetzentwurf mit allen Fragen seiner praktischen Umsetzung zur Abstimmung stand. Antragssteller Jack Kurfess dagegen zeigte sich enttäuscht. "Es ist schade, dass Hamburg keinen Modellversuch bekommt."
Es war bereits der zweite Anlauf der Initiative. Anfang 2020 hatten die Initiatoren schon einmal die notwendige Zahl von 10.000 gültigen Unterschriften für eine Volksinitiative zusammenbekommen. Das danach vorgesehene Volksbegehren war jedoch im Sommer 2023 auf Antrag des rot-grünen Senats vom Hamburgischen Verfassungsgericht gestoppt worden, ebenjenem Gericht, vor dem sich die Beteiligten nun schon wieder sehen.
dpa/mk/LTO-Redaktion
Hamburgisches Verfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61045 (abgerufen am: 08.10.2026 )
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