Druckversion
Mittwoch, 11.02.2026, 12:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/verfgh-berlin-7917-neutralitaetspflicht-justizsenator-regierung-parteien-wahlkampf-afd
Fenster schließen
Artikel drucken
29553

VerfGH Berlin weist AfD-Antrag gegen Aussagen des Justizsenators zurück: Waf­fen­g­leich­heit statt strikter Neu­tra­lität

04.07.2018

Dirk Behrendt

Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Aus Sicht der AfD hat der Berliner Justizsenator Behrendt mit Aussagen im Bundestagswahlkampf gegen die Chancengleichheit verstoßen. Da er aber nur Fragen eines AfD-Abgeordneten beantwortet hat, herrsche Waffengleichheit, so der VerfGH.

Anzeige

Die AfD ist mit einem Organstreitverfahren gegen Berlins Justizsenator Dirk Behrendt gescheitert. Behrendt habe mit Äußerungen im Bundestagswahlkampf nicht gegen das Recht der Partei auf Chancengleichheit verstoßen, teilte der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Berlin am Mittwoch mit. Der AfD-Landesverband hatte Aussagen des Grünen-Politikers im Frühjahr 2017 moniert (Beschl. v. 04.07.2018, Az. 79/17).

Behrendt war in einem Interview des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mit Aussagen eines damals Leitenden Oberstaatsanwalts konfrontiert worden, der bei der Bundestagswahl für die AfD kandidieren sollte. Laut Gericht hatte dieser unter anderem gesagt, Deutschland sei auf dem besten Weg in eine "islamische Republik". Behrendt habe erklärt, es sei für den Wahlkampf einiges zu befürchten. Medien würden zu tun bekommen und die Dienstbehörde werde dies auszuwerten haben.

Ähnlich äußerte sich Behrendt später im Abgeordnetenhaus. Es gebe zwei AfD-Bundestagskandidaten aus der Justiz. Zu prüfen sei, ob sie sich an das dienstrechtliche Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung halten und sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Dazu werde die Medienberichterstattung über Wahlkampfauftritte auszuwerten sein.

Erst kein Parteibezug, dann Waffengleichheit

Die AfD warf Behrendt daraufhin "Überwachung", eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht als Regierungsmitglied und einen Verstoß gegen das Recht der Partei auf Chancengleichheit vor. Das Verfassungsgericht sah das anders und wies den Antrag zurück.

Behrendts Aussagen im Interview hätten keinen ausreichenden Bezug zur Partei gehabt, entschieden die Berliner Richter. Dieser sei erst durch Formulierungen entstanden, die der RBB in seiner Berichterstattung verwendet habe. Die seien Behrendt aber nicht zuzurechnen.

Auch die späteren Äußerungen im Parlament seien nicht zu beanstanden. Diese bezögen sich zwar auf die AfD und hätten einen parteiergreifenden Inhalt, so der VerfGH. Allerdings sei Behrendt in der Fragestunde zu Rede und Antwort verpflichtet gewesen und unterläge in dieser Situation nicht dem für Regierungsmitglieder geltenden Gebot strikter Neutralität.

Bei ihrer Entscheidung berücksichtigten die Richter insbesondere, dass Behrendt in der Fragestunde vor allem von einem AfD-Abgeordneten befragt worden war und eine Verletzung des Grundsatzes der Waffengleichheit in dieser Situation nicht gedroht habe.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VerfGH Berlin weist AfD-Antrag gegen Aussagen des Justizsenators zurück: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29553 (abgerufen am: 13.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • AfD
    • Chancengleichheit
    • Neutralitätsgebot
    • Parteien
    • Politik
    • Politiker
  • Gerichte
    • Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
Foto von Björn Höcke 12.02.2026
AfD

Kommunen in Bayern verbieten Auftritte:

Gericht bestä­tigt Rede­verbot für Björn Höcke

Erst verlor die Stadt Lindenberg einen Rechtsstreit um eine AfD-Veranstaltung, nun will sie dem AfD-Politiker Höcke zumindest den Auftritt untersagen. Auch die Gemeinde Seybothenreuth beschreitet diesen Weg und bekommt Recht vor Gericht. 

Artikel lesen
Alexander Dobrindt Bundesminister des Innern bei der Bundespressekanferenz mit dem Thema Vorstellung der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland 10.02.2026
Gewaltschutz

Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen:

Sexu­elle Über­griffe werden kaum ange­zeigt

Eine neue Studie zeigt: Jeder zweite Mensch in Deutschland erfährt in der Kindheit Gewalt – egal ob Mann oder Frau. Später bleiben zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen unsichtbar, weil Betroffene sie nur selten zur Anzeige bringen.

Artikel lesen
Foto des Gebäudes des Berliner Kammergerichts, in dem sich auch der Verfassungsgerichtshof befindet. 10.02.2026
Gesetzgebung

Geplante Verfassungsänderung in Berlin:

So will die Haupt­stadt ihren Ver­fas­sungs­ge­richtshof vor Ext­re­misten schützen

Im Dezember 2024 änderte der Bundestag das Grundgesetz, um das Bundesverfassungsgericht vor demokratiefeindlichen Angriffen zu schützen. Nun zieht die Berliner Regierung nach und macht Vorschläge für den Berliner Verfassungsgerichtshof.

Artikel lesen
Ein Mann hält einen 100-Euro-Schein in die Kamera 10.02.2026
Korruption

Transparency legt Jahresbericht zur Korruption vor:

Deu­t­­sch­­land im Ran­king ver­bes­sert, weil andere abge­­s­­tiegen sind

Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen - so versteht Transparency International Korruption. Eine aktuelle Analyse der Organisation zeigt nun, dass das Problem weltweit größer wird. Und auch Deutschland bereitet Sorgen.

Artikel lesen
Daniel Günther sitzt lächelnd auf einem Stuhl, während er das Interview bei Lanz verfolgt. 05.02.2026
Medien

Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab:

Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent

Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG.

Artikel lesen
Carles Puigdemont 05.02.2026
EuGH

Parlament laut EuGH nicht unparteiisch genug:

Auf­he­bung der Immunität von Puig­de­mont & Co. nichtig

Der EuGH erklärt die Aufhebung der Immunität von Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí für nichtig. Das Parlament patzte beim Berichterstatter, der zu eng mit den spanischen Anklägern verbandelt gewesen sei.
 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Um­welt- und Pla­nungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/ online

13.02.2026

Zivilgerichtliche Online-Klage

13.02.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH