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VerfGH BaWü lehnt Antrag auf Volksbegehren ab: Kitas bleiben gebüh­r­enpf­lichtig

18.05.2020

Babyschuhe, Schnuller und Geldscheine

© PhotographyByMK - stock.adobe.com

Der VerfGH in Baden-Württemberg kassiert die SPD-Pläne für ein Volksbegehren über gebührenfreie Kitas. Die Bürger wüssten weder genau, über was sie abstimmten, noch dürfte über eine derartige Abgabe in direkter Demokratie entschieden werden.

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Die SPD ist mit ihrem geplanten Volksbegehren für gebührenfreie Kitas in Baden-Württemberg gescheitert. Das geplante Begehren sei unzulässig, entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes am Montag, weil der dem zugrundeliegende Gesetzentwurf mit der Landesverfassung nicht vereinbar sei (Urt. v. 18.05.2020, Az. 1 GR 24/19).

Wie eine Gerichtssprecherin erklärte, verbietet die Landesverfassung Volksbegehren über Abgaben. Der in Rede stehende Gesetzentwurf falle darunter, da er den Kita-Trägern einen Anspruch auf Erstattung geben wolle, wenn sie auf Elternbeiträge verzichteten. Der Entwurf sehe vor, dass die Kita-Träger die Beträge vom Land erstattet bekämen.  

Zudem verstoße der Gesetzentwurf gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, der verlangt, dass staatliches Handeln messbar und berechenbar sei. Der Gesetzentwurf sei unklar und widersprüchlich. Das Volk sei nicht in der Lage zu erkennen, über was es genau abstimme. So ergebe sich aus dem Entwurf nicht, wie der Ausgleichsbetrag für den nicht erhobenen Elternbeitrag zu bemessen sei. Ob der Entwurf auch gegen das Staatshaushaltsgesetz verstößt, prüfte das Gericht daraufhin nicht mehr.

SPD kritisiert hohe Hürde für Volksbegehren

Die SPD hat Anfang vergangenen Jahres den Startschuss für das Volksbegehren gegeben, um Kitas im Land gebührenfrei zu machen. Sie sammelte die nötigen Unterschriften und reichte einen Antrag auf ein Volksbegehren ein. Das Innenministerium schob dem aber einen Riegel vor und führte damals rechtliche Gründe an: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde dies den Etat des Landes wesentlich beeinflussen. Das Vorhaben der SPD widerspreche dem Grundgesetz und der Landesverfassung, so das Ministerium damals.

Bislang zahlen die Eltern in den Kommunen im Südwesten für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedlich hohe Beiträge. Gäbe es keine Gebühren mehr, müsste das Geld vom Land kommen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr - der Gemeindetag geht von einem höheren Betrag aus. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnte eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas ab, weil sie fürs Land zu teuer sei.

Die SPD will trotzdem weiter für gebührenfreie Kitas kämpfen. "Wir werden nicht mit unserem Ziel Ruhe geben", sagte SPD-Landeschef Andreas Stoch nach dem Urteil am Montag in Stuttgart. Gerade in Corona-Zeiten merke man, wie wichtig die Rolle der Kindergärten und Kitas für Familien und die Gesellschaft sei, so Stoch. Warum Kitas von Eltern Geld verlangen müssten, sei nicht nachvollziehbar. Er teile nicht die Rechtsauffassung des Gerichts, das Urteil sei bedauerlich. Kaum ein Gesetzentwurf, der Volksgesetzgebung sein soll, würde den Anforderungen des Verfassungsgerichts genügen, sagte Stoch. Er befürchte, dass die direkte Demokratie keinen guten Tag erlebt habe.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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VerfGH BaWü lehnt Antrag auf Volksbegehren ab: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41650 (abgerufen am: 08.02.2026 )

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